Reduzieren

Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Gegenstand des Vorhabens ist der bereits seit langem bekannte Abriss des Papst-Johannes-Hauses mit anschließendem Neubau. Hierzu werden auf dem Baugrundstück mit Ausnahme des „Baumannhauses“ alles Bestandsgebäude abgebrochen. Stattdessen wird neu errichtet ein Pfarrsaal mit Foyer sowie ein Pfarrzentrum mit Büros und Gruppenräumen.

Das Bestandsgebäude „Baumannhaus“ wird für Bürozwecke weitergenutzt.

Stellplätze werden auf dem rd. 100 m Luftlinie entfernten Flurstück 70/2 (10 Stück) sowie auf dem Baugrundstück selbst 82 Stück nachgewiesen).

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      20.05.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  20.07.2021

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung: 19.07.2021

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es sind 2 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vorhanden, wobei eines davon dem Markt Mering gehört (Volksbühne). Die Unterschrift des anderen Nachbarn wurde nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein, die Erschließung ist gesichert.

 

Abstandsflächen:

Wie das bereits aktuell vorhandenen Gebäude wird der Neubau nach Osten hin als Grenzanbau errichtet. Somit werden die Abstandsflächen nicht eingehalten. Für den angrenzenden Nachbarn ergibt sich aber trotzdem eine Verbesserung, da die Baumasse an der Grenze gegenüber dem Bestand deutlich reduziert wird. Über eine Abweichung von den Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt, der Markt Mering muss aber im Vorfeld über eine Abweichung von seiner Abstandsflächensatzung entscheiden.

 

 

Stellplätze:

Nach Berechnung der Verwaltung wird für das Gesamtobjekt ein Stellplatzbedarf von 18 Stellplätzen benötigt (siehe hierzu die beigefügte Berechnung).

Tatsächlich werden aber nur 12 Stellplätze hergestellt. Die Differenz kommt zustande, da der Antragsteller der Berechnung nur die halbe Sitzplatzzahl des Pfarrzentrums zugrunde gelegt hat, d. h. der Bedarf wurde statt mit 198 Sitzplätzen (volle Bestuhlung) aus der halben Bestuhlungszahl (100 Sitzplätze) errechnet. Begründet wurde dies damit, daß der Saal in der Regel meistens nicht ganz gefüllt sein wird.

Nach Ansicht der Verwaltung kann man dies nicht anerkennen, da dies so weder in unserer Satzung noch im Gesetz vorgesehen ist und auch einen Präzedenzfall auslösen könnte. So könnte jeder Gastwirt dann z. B. nur noch mit der halben Besucherzahl seine Stellplätze berechnen, da die Wirtschaft ohnehin meisten nur halb voll wäre.

 

Da sich die Zahl der Stellplätze im vorliegenden Fall aus der staatlichen Gargen- und Stellplatzverordnung errechnet (mangels eigener Regelung in der gemeindlichen Satzung), entscheidet über eine Abweichung von der notwendigen Stellplatzzahl in diesem Fall das Landratsamt.

 

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt

1. sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

2. eine Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung bzgl. der Nichteinhaltung der Abstandsflächen.

3. seine Zustimmung als Nachbar.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Stellplätze im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachgewiesen werden müssen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

12:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.