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Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 10.05.2021 wurde das Marktbauamt beauftragt, die Möglichkeit eines verkehrsberuhigten Bereiches zu prüfen und die Planung dem Bau- und Planungsausschuss erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Die Planung liegt in Form eines Anhangs bei.

Dabei wurde beachtet, dass die Kosten und Nutzen im richtigen Verhältnis zueinander stehen sollen, dabei aber gleichzeitig die Kosten niedrig gehalten werden sollen.

Der vorliegende Plan enthält daher nur ein Mindestmaß an bestehenden Möglichkeiten.

Zudem konnten tatsächlich nur 3 ausweisbare Parkplätze bestimmt werden, welche die erforderliche Länge solcher Parkplätze aufweisen.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Anforderungen an einen verkehrsberuhigten Bereich sind vielfältig.

In den Anlagen befindet sich hierzu eine verständliche Zusammenfassung der Anforderungen.

Bei der Besichtigung vor Ort am 10.05.2021 wurde vom zuständigen Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Friedberg deutlich gemacht, dass diese Anforderungen für den Troppauer Weg erfüllt sind (z.B. der nahezu niveaugleiche Ausbau) bzw. mit entsprechenden baulichen Maßnahmen (z.B. Markierung von Parkplätzen) erfüllt werden können.

 

Die Torwirkung und die damit auch erhoffte Reduzierung der Geschwindigkeit kann durch die beiden im Plan dargestellten Verschwenkungen / Verengungen erfolgen, wobei stets zu bedenken ist, dass es sich immer nur um ein Mindestmaß an baulichen Umsetzungsmöglichkeiten handelt. Das tatsächlich zu erwartende Ergebnis wird daher vermutlich auch nur ein

Mindestmaß an Verbesserung erzielen können. Es sollte erwogen werden, so ein späterer Bedarf erkannt werden sollte, hier ggf. baulich nachzubessern.

 

Aufgewogen werden diese einschränkenden Hinweise aber durch die deutlich verbesserte Zufahrt und Aufstellungsmöglichkeit von Rettungskräften der Feuerwehr, aber auch für Sanitätsfahrzeuge u.a. Einsatzfahrzeuge.

 

Zudem wäre auch eine Kontrolle durch die Verkehrsüberwachung künftig rechtssicher umsetzbar.

 

In alle Überlegungen einzubeziehen ist die bestehende Grenzmarkierung gegenüber dem Troppauer Weg 10a.

 

Grundsätzlich sollen innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches keine Verkehrszeichen (auch keine in Form einer Markierung wie hier durch die Grenzmarkierung) angeordnet werden.

 

Hier erscheint aber eine Ausnahme von der Regel angeraten. Durch das Belassen der Markierung würde das Gerichtsurteil, auf dessen Grundlage die Markierung umgesetzt wurde, nicht berührt werden.

Die freizuhaltende Fläche gegenüber der Grundstücksausfahrt HsNr. 10a wäre weiterhin verdeutlicht. Auch gilt hier dann weiterhin ein Haltverbot auf der Grenzmarkierung. Würde man diese Markierung entfernen, wäre z.B. das Be- und Entladen (welches zeitlich mit der Dauer des tatsächlichen Be- und Entladevorganges zu tun hat und somit durchaus um einiges länger als 3 Minuten dauern darf) erlaubt.

 

Es scheint daher in diesem Einzelfall vertretbar und angeraten, die Markierung zu belassen.

 

Auch sollte man sich bewusst sein, dass sich die bestehende Vorfahrtsregel an den beiden Einmündungen bei Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs ändert. Die Rechts-vor-Links Regelung würde wegfallen. Tatsächlich hätte man bei Ausfahrt aus dem Troppauer Weg keine Vorfahrt mehr. Diese geänderte Vorfahrtsregelung würde durch Gefahrenzeichen, die über mehrere Monate in den Einmündungsbereichen aufgestellt werden müssten, angezeigt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, ca. 5.000-6.000 €

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Im Troppauer Weg wird ein verkehrsberuhigter Bereich gemäß vorliegender Planung des Marktbauamtes ausgewiesen.

 

Die bestehende Grenzmarkierung gegenüber HsNr. 10a wird nicht entfernt.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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