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Sachverhalt:

In der Sitzung am 10.05.2021 wurde beschlossen, in der Kanalstraße im Bereich zwischen der Einmündung Paarangerweg und Einmündung Tratteilstraße auf der Westseite und zudem auf der Ostseite unterhalb des jetzigen Fußgängerüberweges bis zu HsNr. 67, ein durchgehendes Haltverbot mit Zeichen 283 zu errichten.

 

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, das Haltverbot statt wie beschlossen auf der Westseite, nunmehr auf der Ostseite umzusetzen.

 

Dabei soll das Haltverbot (Zeichen 283) unterhalb des noch bestehenden Fußgängerüberweges (der laut Beschluss durch eine Querungshilfe ersetzt wird) beginnen und bis zur Einmündung Ahornweg verlaufen. Südlich der Einmündung Ahornweg besteht ein eingeschränktes Haltverbot. Dieses soll weiter Bestand haben, da es sich in die Idee einer nahezu frei befahrbaren Ostseite nahtlos einfügt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Im Rahmen der umfangreichen Bauarbeiten an der Amberieustraße wurde zur Sicherstellung eines reibungslosen Schulbusverkehrs ein mobiles und nur für die Dauer der Baumaßnahmen gültiges Haltverbot auf der Ostseite der Kanalstraße angeordnet.

 

Bei mehrfachen Kontrollen durch die Straßenverkehrsbehörde wurde festgestellt, dass ein dauerhaftes Haltverbot auf der Ostseite mehr Vorteile als bislang angenommen mit sich bringt.

 

Die dauerhaften Interessen des Schulbusverkehrs können hier mit den berechtigten Interessen der Feuerwehr deutlich besser in Einklang gebracht werden. Auch erscheint das tatsächlich festgestellte (und erwünschte) Parkverhalten, bedingt durch die zahlreichen Bordsteinabsenkungen bzw. Grundstückszufahrten (auf der Westseite), sich besser auf der West- denn an der Ostseite umsetzen zu lassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

X

ja, ca. 950 € für Material und Aufbau.

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

MGR Brunner ist zum Zeitpunkt der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht anwesend.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Beschluss vom 10.05.2021 in welchem auf der Westseite der Kanalstraße und in einem Teilbereich auf der Ostseite ein Haltverbot angeordnet wurde, ist von der zuständigen

Straßenverkehrsbehörde  nicht umzusetzen.

 

Beschlossen wird nunmehr ein Haltverbot auf der Ostseite. Beginn (unterhalb des bisherigen Fußgängerüberweges bis zum Beginn der Eimündung Ahornweg).

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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