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Sachverhalt:

In der Zweckvereinbarung zwischen Abwasserzweckverband Obere Paar und dem Markt Mering vom 24.08./08.09.2015 wurde unter § 2 ein Verwaltungskostenersatz festgelegt. Gem. § 2 Abs. 4 der Zweckvereinbarung ist der Verwaltungskostenersatz alle 5 Jahre, erstmals zum Haushaltsjahr 2015, auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Der Verwaltungskostenersatz wurde erstmalig im Jahr 2010 mit Abschluss der Zweckvereinbarung festgesetzt. Die Aufwendungen des Amtsvorstandes werden seither pauschal mit 1.173,00 EUR/ Jahr abgerechnet. Die Leitung und Sachbearbeitung des Marktbauamtes werden zum Jahresende nach Erbringung eines exakten Stundennachweises in Höhe von 75,00 EUR/ Std. für die Leitung und 55,00 EUR/ Std. für die Sachbearbeitung abgerechnet.

 

Seither ergaben sich folgende Verwaltungskostenerstattungen:

 

HH-Jahr

Amtsvorstand EUR 1.173/ Jahr

Marktbaumeister EUR 75/ Std.

Sachbearbeitung EUR 55/ Std.

Gesamt

2010

1.173,00

206,25

357,50

1.736,75

2011

1.173,00

375,00

632,50

2.180,50

2012

1.173,00

993,75

660,00

2.826,75

2013

1.173,00

318,75

330,00

1.821,75

2014

1.173,00

843,75

426,25

2.443,00

HH-Jahr

Amtsvorstand EUR 1.104/ Jahr

Marktbaumeister EUR 78/ Std.

Sachbearbeitung EUR 60/ Std.

Gesamt

2015

1.104,00

760,50

645,00

2.509,50

2016

1.104,00

799,50

645,00

2.509,50

2017

1.104,00

1.092,00

420,00

2.616,00

2018

1.104,00

1.404,00

615,00

3.123,00

2019

1.104,00

78,00

540,00

1.722,00

2020

1.104,00

468,00

540,00

2.112,00

 

Der für den AWOP von den Bediensteten des Marktes Mering (Marktbauamt) jährlich zu erbringende Arbeitsaufwand ist abhängig vom jährlichen Investitionsaufwand und kann daher mehr oder weniger stark schwanken. Aus diesem Grund bietet sich hier kein pauschaler Verwaltungskostenersatz wie bei den Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft Mering an, bei denen Jahr für Jahr in etwa die gleichen Arbeiten anfallen.

Insofern sollte hier wieder eine stundengenaue Abrechnung erfolgen, orientiert an den Sätzen der HOAI.

Hierfür schlägt die Verwaltung (Ermittlung Marktbauamt 27.04.2021) folgenden, derzeitigen üblichen Stundensatz vor:

Marktbauamt Leitung:   78,00 EUR/ Stunde

Marktbauamt Sachbearbeitung:  60,00 EUR/ Stunde

 

Für den Personalkostenanteil des Amtsvorstandes wird, wie bereits in der Berechnung 2010 und 2015 aus Vereinfachungsgründen ein einprozentiger Jahreszeitaufwand pauschal als angemessen anerkannt. Hierfür wurde der jährliche Stundenaufwand prozentual mit den Jahrespersonalkosten des Amtsvorstandes verrechnet. Die Personalkosten wurden auf Basis der Lohnkonten 2020 festgelegt.

 

Demnach ergibt sich ein neuer Pauschalbetrag für die Aufwendungen des Amtsvorstandes in Höhe von 1.057,00 EUR.

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Obere Paar hat in seiner letzten Sitzung am 17.05.2021 einstimmig der Zweckvereinbarung zugestimmt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Zweckvereinbarung regelt die Aufgabenerledigung des Abwasserzweckverbandes durch die Bediensteten des Marktes Mering sowie den hierfür vom Zweckverband jährlich an den Markt Mering zu entrichtenden Verwaltungskostenersatz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Veranschlagung erfolgt auf der HHSt. 6000-1631, die Vereinnahmung wird bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Abschluss der in der Anlage beigefügten Zweckvereinbarung betreffend die Erledigung der Verwaltungsarbeiten des Abwasserzweckverbandes Obere Paar durch die Bediensteten des Marktes Mering.

 

Der Verwaltungskostenersatz des Abwasserzweckverbandes an den Markt Mering wird auf Grundlage der Lohnkonten 2020 für den Amtsvorstand auf 1.057,00 EUR/ Jahr (pauschal) festgesetzt.

 

Die Stundensätze des Marktbauamtes Mering werden auf:

Leitung:   78,00 EUR/ Stunde

Sachbearbeitung: 60,00 EUR/ Stunde

 

festgesetzt.

 

Der Verwaltungskostenersatz ist alle 5 Jahre, nächstmöglich zum Haushaltsjahr 2025, auf seine Gültigkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen. 

 

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Abstimmungsergebnis:  22 : 0

     abwesend: MGR Brunner, MGR Spengler

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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