Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Tod des Gemeinderatmitglieds Stefan Kratzer ist die Nachfolge auf Basis des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) zu regeln.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Basis für die Entscheidung über die Listennachfolge ist die Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates am 15.03.2020. Unter dem Wahlvorschlag mit der Ordnungszahl 02 und dem Kennwort „Bündnis 90 / Die Grünen" wird als erste Listennachfolgerin mit der laufenden Nummer 5 und 1396 abgegebenen gültigen Stimmen Frau Pia Strecker geführt (vgl. Anlage 1). Auf schriftliche Nachfrage seitens der Verwaltung erklärt Frau Strecker mit E-Mail vom 09.06.2021 (vgl. Anlage 2), dass sie für die Übernahme des Ehrenamtes als Mitglied des Marktgemeinderates zur Verfügung steht.
Herr Kratzer war in seiner Funktion als Markgemeinderat in folgende weitere Positionen entsandt:
Bau- und Planungsausschuss (Vollmitglied)
AWOP (Vollmitglied)
Gemeinschaftsversammlung (Stellvertreter für Michael Fleig)
Rechnungsprüfungsausschuss AWOP (Stellvertreter für Thomas Schiele)
Hauptausschuss (2. Stellvertreter für Petra v. Thienen)
Vergabeausschuss für den Gewerbepark Mering West (2. Stellvertreter für Michael Fleig)
Bezüglich der oben genannten Funktionen besteht seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ein entsprechendes Vorschlagsrecht zur Nachfolgebesetzung.
Nach Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) sind Gemeinderatsmitglieder in öffentlicher Sitzung zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und deren Pflichen nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.