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Sachverhalt:

Mit Beschluß vom 03.07.2014 bewilligte der Marktgemeinderat der evangelischen Kirchengemeinde einen freiwilligen Baukostenzuschuß für den Neubau des Gemeindehauses in der Martin-Luther-Straße in Höhe von 50.000 EUR. Die Baukostenschätzung belief sich zum Antragszeitpunkt auf rund 800.000 EUR.

 

In der Folge stiegen die Baukosten auf 1.300.000 EUR, was die Kirchengemeinde veranlaßte, mit Schreiben vom 11.12.2018 und 29.01.2019 weitere 40.000 EUR Baukostenzuschuß zu beantragen.

 

In der Sitzung vom 21.02.2019 fasste der Marktgemeinderat folgenden Beschluß:

 

„1. Der Marktgemeinderat beschließt, der Evangelischen Kirchengemeinde Mering zum Neubau eines Gemeindehauses in der Martin-Luther-Straße wegen der Baukostenmehrung einen weiteren Zuschuß in Höhe von 40.000 EUR zum bereits bewilligten Zuschuß in Höhe von 50.000 EUR zu gewähren. Die Mittel sind im Haushalt- und Finanzplan 2019 bis 2022 bei HHSt. 3700-9870 zu veranschlagen.

 

2. Der Marktgemeinderat beschließt, in Abstimmung mit der Gestaltung des Vorplatzes des evangelischen Gemeindehauses in der Martin-Luther-Straße durch die Evangelische Kirchengemeinde den angrenzenden Straßenbereich neu und einheitlich zu gestalten. Eine technische Notwendigkeit besteht dafür nicht. Für die Gestaltung sind im Haushalt- und Finanzplan 2019 bis 2022 Mittel in Höhe von 87.000 EUR zusätzlich bei HHSt. 6300-5100 einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.  21 : 0

zu 2  14 : 7

 

 

Bislang wurden im Jahr 2018 25.000 EUR und im Jahr 2019 45.000 EUR nach Baufortschritt ausbezahlt, offen ist noch die Schlußrate in Höhe von 20.000 EUR, die in den Jahren 2019 und 2020 unter HHSt. 3700-9870 veranschlagt war, jedoch durch die Kirchengemeinde nicht abgerufen wurde.

 

Die Kirchengemeinde wollte den Verwendungsnachweis lt. Schreiben vom 24.07.2019 bis März 2020 vorlegen, der tatsächlich ging dieser am 31.05.2021 ein

 

 

Im Haushalt 2021 wurde die Schlußrate nicht veranschlagt, so daß sie nunmehr entweder im Haushalt 2022 veranschlagt oder als außerplanmäßige Ausgabe im Jahr 2021 bewilligt werden müßte.

 

Nach der Geschäftsordnung des Marktes Mering ist der Hauptausschuß für die Bewilligung außerplanmäßiger Mittel von 15.001 EUR bis 50.000 EUR zuständig. Da die Sitzung am 20.07.2021 mangels Geschäftsanfall ausfällt, wird der Vorgang dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Ein Baukostenzuschuß an eine Kirchengemeinde ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, die in Art. 57 Abs. 1 GO wie folgt beschrieben wird:

 

„Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. 2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften."

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, abhängig von der Beschlußlage

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel sind im Haushalt 2021 nicht veranschlagt. Außerplanmäßige Mittel können zu Lasten der HHSt. 4643-9400.001 zu Gunsten der HHSt. 3700-9870 bereitgestellt werden. Einschließlich der Haushaltsausgabereste stehen für den Neubau des Hortes an der Grundschule I 3.000.000 EUR zur Verfügung, die im Jahr 2021 aller Voraussicht nach nicht ausgabewirksam werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Schlußrate des Investitionszuschusses an die Evangelische Kirchengemeinde Mering zum Neubau eines Gemeindehauses in der Martin-Luther-Straße in Höhe von 20.000 EUR im Jahr 2021 auszuzahlen. Die Mittel werden als außerplanmäßige Mittel zu Lasten der HHSt. 4643-9400.001 zu Gunsten der HHSt. 3700-9870 bewilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:   25 : 0

 

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