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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Südlich des Kreutwegs“ beschlossen. Zwischenzeitlich hat der Vorhabensträger einen ersten Entwurf ausgearbeitet, der vom zuständigen Planungsbüro gsu Gesellschaft für Stadtplanung und Urbanistik, Herr Strohmayr, in der Sitzung vorgestellt wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bebauungsplan kann gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat  billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 „Südlich des Kreutwegs“  in der Fassung vom 29.07.2021 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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