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Sachverhalt:

Im Kampf gegen die vierte Corona-Welle sollten alle bayerischen Klassenräume mit Luftreinigern ausgestattet werden. Das Förderprogramm des Landes sieht allerdings nur mobile Lüftungsgeräte vor.

 

Zusätzlich gibt es ein Förderprogramm der Bundesregierung , welches die Kommunen beim Einbau von stationären Anlagen mit 80 % bezuschusst. Mit Datum vom 03.06.2021 veröffentlichte der Bund die „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen".

Diese Anlagen gewähren einen Luftaustausch und sind mit einem Wärmetauscher ausgestattet, so daß im Vergleich zum mobilen Gerät ein Belüften der Räume durch die Fenster weitgehend entfällt. Die stationäre RLT-Anlage ist jedenfalls langfristig die wirtschaftlichste Variante.

 

Beim Markt Mering betrifft dies die Grundschule I mit 23 Räumen und die Grundschule II mit 23 Räumen.

 

Vorab wurden von der Verwaltung 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes für die Ingenieurleistungen zur Planung und zum Einbau einer raumlufttechnischen Anlage angefordert. Zwei Angebote wurden abgegeben.

Die geschätzten Kosten für die Honorarleistungen belaufen sich bei der Grundschule I zwischen 44.000,-- € und 47.000,-- € netto, bei der Grundschule II zwischen 40.000,-- € und 48.000,-- € netto.

Aufgrund der notwendig, kurztfristigen Realisierung und Umsetzung könnte die Planung vom technischen Bauamt übernommen werden; die Planungskosten würden sich dann erübrigen.  

 

Je Lüftungsgerät, einschl. Einbau muss mit Kosten von ca. 18.500,-- €, brutto,  gerechnet werden (Gesamtschätzkosten je Schule ca. brutto  420.000,--€). Bei einer Bezuschussung von 80 % würden auf den Markt Mering Kosten in Höhe von ca. 84.000,-- €,  je Schule, entfallen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Info:  ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes.

 

Zur Fristwahrung wurden die beiden Zuwendungsanträge mit Datum vom 09.07.2021 gestellt.

 

 

Bürgermeister Mayer weist auf die am 28.07.2021 versandte E-Mail mit der Stellungnahme des Marktbauamtes hin. Im Verlauf der Sitzung wird auch die Gemeinde Merching angesprochen, da in der dortigen noch nicht mit Lüftungstechnik ausgestatteten Mittelschule auch Schüler aus Mering untergebracht sind. Die Stellungnahme des Marktbauamtes soll entsprechend den dort zuständigen Stellen zugeleitet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: 839.500 €Einmalig 2021: 671.600.€

 

Jährlich: 23.000 bis 46.000 €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Investitionskosten belaufen sich auf ca. 840.000 EUR brutto, die Zuwendung beträgt dann maximal 671.600 €. Die jährlichen Wartungskosten der Geräte werden zwischen 23.000 EUR und 46.000 EUR betragen.

 

Im Haushalt 2021 stehen für den Einbau von stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) 200.000 EUR aus Haushaltsausgaberesten zur Verfügung. Für die Grundschule I wurde kein Ansatz gebildet.

 

Außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben können in der notwendigen Höhe zu Lasten HHSt. 6300-9500.033 und zu Gunsten der HHSt. 2110-9400 und 2111-9400 bereitgestellt werden. Aufgrund des Verfahrensstandes werden die Mittel bei HHSt. 6300-9500.033 (Brücke Zettlerstraße) nicht kassenwirksam. Zur weiteren Deckung dienen die Einnahmen aus der Zuwendung als außerplanmäßige Einnahme.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

a) die Verwaltung wird beauftragt, für die Grundschule I die notwendigen Planungen in Eigenregie durchzuführen, die Ausschreibung der RLT-Anlagen und der notwendigen Bauleistungen zu veranlassen und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

b) die Verwaltung wird beauftragt, für die Grundschule II die notwendigen Planungen in Eigenregie durchzuführen, die Ausschreibung der RLT-Anlagen und der notwendigen Bauleistungen zu veranlassen und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

c) außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben werden in der notwendigen Höhe zu Lasten HHSt. 6300-9500.033 und zu Gunsten der HHSt. 2110-9400 und 2111-9400 bewilligt. Zur weiteren Deckung werden die Einnahmen aus der Zuwendung als außerplanmäßige Einnahme bereitgestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:   24 : 0

 

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