Sachverhalt:
Der Landkreis Aichach-Friedberg stellt beim Amt für Digitaliesierung, Breitband und Vermessung in Aichach im Zuge des Ausbaues der Kreisstrasse AIC12 im Bereich des neuen Kreisverkehres zwischen Mering und Unterbergen einen Vermessungs- und Abmarkungsantrag. Die Grenzen der Flurstücke 1250/11 der Gemarkung Merching und 2190 der Gemarkung Mering sind von der Grenzfeststellung und Abmarkung betroffen.
Durch den Ausbau der Kreisstrasse AIC 12 mit einem Kreisverkehr und dem westlich angrenzenden Wirtschaftsweg ist die Gemeinde- und Gemarkungsgrenze den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Aktuell verläuft die Gemarkungsgrenze im nördlichen Bereich durch den Kreisverkehr (siehe Lageplan „BISHER“ in der Anlage). Um die gesamte Fläche des Kreisverkehrs einer Gemarkung zuzuschreiben, schlägt das Vermessungsamt Landsberg am Lech eine neue Vermessung mit flächengleichem Tausch zwischen den Gemeinden Merching und Mering vor.
Der Markt Mering ist in diesem Falle nicht als Eigentümer einer Grundstücksfläche betroffen. Es geht lediglich darum, Flächen zu tauschen um die Gemarkungsfläche als Gesamtes für die betroffenen Gemeinden nicht zu reduzieren.
Es handelt sich um eine Fläche von 291 m², die momentan im nördlichen Kreisverkehr in der Gemarkung Mering liegt. Diese Fläche sollte künftig dem Gemarkungsgebiet Merching zugschlagen werden. Im Gegenzug würde die Gemarkungsgrenze der Gemeinde Mering im Bereich der Flur-Nr. 2191 nach Süden erweitert (siehe Lageplan „NEU“ in dunkelgrün dargestellt) und östlich der Kreisstraße würde eine weitere Fläche in die Gemarkung Mering einfließen, um letztlich den flächengleichen Tausch mit jeweils 291 m² zu ermöglichen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Gemarkungsfläche des Marktes Mering bleibt nach dem flächengleichen Tausch in ihrer Größe unverändert. Dem Antrag des Landkreises Aichach-Friedberg kann entsprochen werden, damit im Ergebnis der gesamte Kreisverkehr in einer Gemarkung liegt.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: €Einmalig 2021: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: