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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Baugrundstück soll das Bestandsgebäude abgebrochen werden. Stattdessen beantragt der Bauherr zwei Doppelhäuser, also insgesamt 4 Doppelhaushälften. Das Baugrundstück weist eine Hanglage auf, d. h. es steigt von Nord nach Süd entlang der Straße „Am Spielberg“ um 1,52 m an. Bezugspunkt +/- 0,00 befindet sich an der künftigen Zufahrt des südlichen Doppelhauses (Grenze öffentliche Straße/private Zufahrt), er ist aus dem Grundriss Plan EG bzw. dem Abstandsflächenplan ersichtlich. Gemessen ab diesem Bezugspunkt weisen die geplanten Gebäude Firsthöhen zwischen 9,89 und 11,11 m auf. Hierzu ist allerdings zu beachten, daß diese Höhen nur einen objektiven Bezug zu dem frei definierten Bezugspunkt aufweisen. Hätte der Antragsteller beispielsweise einen Bezugspunkt weiter bergauf gewählt, wären die Bezugshöhen deutlich niedriger.

 

Bezogen auf die jeweilige Oberkante Fertigfußboden beträgt die Gesamthöhe aller 4 Gebäude 9,51 m, die Wandhöhe liegt bei allen Gebäude bei 6,51. Die Gebäude werden mit 2 Vollgeschossen und Dachgeschoß ausgeführt (II+D).

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      24.09.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  24.11.2021

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung: 08.11.2021

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es liegen drei Nachbargrundstücke vor, Unterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB, die Umgebung ist als Dorfgebiet einzustufen, eine Wohnbebauung ist somit nach Art der baulichen Nutzung zulässig. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung sind in der prägenden näheren Umgebung zahlreiche Bezugsfälle mit teilweise größerer Kubatur und Höhe vorhanden, so daß sich das Vorhaben diesbezüglich einfügt.

 

Die pro Haushälfte erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen, es werden 7 Garagenstellplätze und ein offener Stellplatz errichtet.

Das Vorhaben fügt sich problemlos nach § 34 ein.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 zum Bauvorhaben, da es sich nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

0:13

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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