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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 26.09.2021:

Mit Schreiben vom 09.08.2021 beteiligten Sie uns zur Aufstellung  des oben benannten Bebauungsplans des Marktes Mering. Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz, Bodenschutz, staatliches Abfallrecht, Wasserrecht, Untere Naturschutzbehörde, Bauordnung, Untere Denkmalschutzbehörde, Kreisjugendamt, Verkehrswesen, Kommunale Abfallwirtschaft und den Kreisbaumeister beteiligt. Soweit Stellungnahmen oder Hinweise abgegeben wurden, erhalten Sie diese anbei mit der Bitte um Beachtung.

 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wird auf Folgendes hingewiesen:

1. Vermaßung der Baugrenzen

Zur Klarstellung und späteren Nachprüfbarkeit im Genehmigungsverfahren wird empfohlen, die Baugrenzen vollständig zu vermaßen.

 

2. Ergänzung Textteil

Im Textteil „Inkrafttreten" sind das Unterschriftsfeld und das Siegel zu ergänzen.

 

3. Immissionsschutz

Das verwendete Planzeichen 15.6 der Anlage zur Planzeichenverordnung ist in der Planzeichnung vorhanden, jedoch nicht näher erläutert. Dies ist zu ergänzen (siehe hierzu auch den Hinweis des Immissionsschutzes)

Hinweis an die Verwaltung:

Auf die Vorgaben des BayVGH aus den Urteilen vom 28.04.2017 (Az.: 15 N 15.967) und 04.08.2017 (Az.: 15 N 15.1713) zur Ausfertigung der Satzung wird hingewiesen (Erforderlichkeit von gedanklicher Schnur und körperlicher Verbindung).

Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zu 1.

Die Planzeichnung ist maßstabsgerecht und hat einen Maßstab 1:1.000. Maße können daher aus der Planzeichnung leicht und eindeutig entnommen werden. Die überbaubaren Flächen wurden im Bebauungsplan ausschließlich durch Baugrenzen großzügig festgesetzt. Eine Baulinie, entlang der die Gebäude auszurichten sind, ist nicht Grundlage des städtebaulichen Konzeptes. Zudem verlaufen die Baugrenzen nicht immer parallel zu Grundstücksgrenzen bzw. zueinander und springen in Bereichen vor und zurück. Eine exakte Vermaßung wäre daher sehr komplex und würde die Lesbarkeit und Eindeutigkeit der Planzeichnung unnötigerweise beeinträchtigen. Auch sind geringfügige Überschreitungen der Baugrenzen aus städtebaulicher Sicht irrelevant.

Dennoch wird die Anregung aufgenommen und die Baugrenzen von den bestehenden Grundstücksgrenzen vermaßt.

 

Zu 2.

Die Anregung wird aufgenommen und das Unterschriftsfeld und das Siegel ergänzt.

 

Zu 3.

Die Anregung wird aufgenommen und das Planzeichen 15.6 erläutert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

Zu 1.

Die Anregung bezüglich einer Vermaßung der Baugrenzen wird aufgenommen und eine Vermaßung der Baugrenzen aufgenommen.

Zu 2.

Die Anregung wird aufgenommen und das Unterschriftsfeld und das Siegel ergänzt.

Zu 3.

Die Anregung wird aufgenommen und das Planzeichen 15.6 erläutert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  20 : 0

 

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