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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 10.09.2021:

Textteil:

Festsetzung durch Textteil:

Unter Ziffer 4.4 wurde beschrieben, dass die Abstandsflächenvorschriften des Art. 6 BayBO gelten. Es ist klarzustellen, ob die Abstandflächen des Marktes Mering in Verbindung mit der BayBO anzuwenden sind oder ob ausschließlich die BayBO in der jeweils rechtskräftigen Fassung gelten soll.

 

Planzeichnung:

In der Planzeichnung fehlt die Bemaßung des Abstandes zur Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, sowie zur öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zu Festsetzung durch Text:

Die Anregung wird aufgenommen und klarstellend unter 4.4. ergänzt, dass die Abstandflächenvorschriften Art. 6 BayBO „in der jeweils rechtskräftigen Fassung“ gelten.

 

Die Anregung wir aufgenommen und die Baugrenzen zu den Grenzen des Geltungsbereichs vermaßt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt wie folgt:

 

Textteil:

Zu Festsetzung durch Text:

Die Anregung wird aufgenommen und klarstellend unter 4.4. ergänzt, dass die Abstandflächenvorschriften Art. 6 BayBO „in der jeweils rechtskräftigen Fassung“ gelten.

 

Planzeichnung:

Die Anregung wir aufgenommen und die Baugrenzen zu den Grenzen des Geltungsbereichs vermaßt.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 19 : 0

         (Abwesend: MGR Stößlein)

 

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