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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 28.09.2021:

Als Anlieger an den südlichen Teil der vom Bebauungsplan Nr 75 „Südlich des Kreutwegs“ erfassten Grundstücke (unsere Flurnummer 1705/4) weisen wir darauf hin, den folgenden Sachverhalt vor Verabschiedung des Bebauungsplans zu berücksichtigen:

Bei den Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen von 1990 und 2000 liefen aufgrund der Hangneigung eine große Menge Niederschlagswasser von den nun in der Planung befindlichen Grundstücken (damals Fam. …) auf unser Grundstück, damals im Eigentum von …, Eltern der derzeitigen Eigentümerin) ab und sammelte sich im Süden vor unserem Wohngebäude Hartwaldstraße 39.

Das weist darauf hin, dass eine Abführung des Niederschlagswassers lediglich durch Oberflächenversickerung, wie bislang erfolgt, aufgrund der Bodenbeschaffenheit bei Starkregen nicht ausreicht.

Es ist daher sicherzustellen, dass bei der künftigen Bebauung der Grundstücke „Südlich des Kreutwegs“ mit einer höheren Flächenversiegelung als beim Altbestand des Niederschlagwasser hinreichend wirksam abgeführt  wird, so dass Beschädigungen der Gebäude auf unserem Grundstück durch abfließendes Wasser vermieden werden. In diesem Zusammenhang ist u.E. die geplante Errichtung einer Mauer im Norden des Planungsbereichs, die eine Veränderung des oberflächlichen, aber auch des unterirdischen) Abflusses zur Folge haben könnte, zu berücksichtigen.

Hinzu kommt dass nördlich unserer Grundstücksgrenze das Gelände nach Südosten  abfällt. Die Planungen sehen vor, dass das südöstliche Gebäude der möglichen Bebauung die höchste Oberkante der unteren Reihe aufweist. Sollte die jetzige Gefällesituation durch die Errichtung des Gebäudes oder die Gartenanlage eine starke Veränderung erfahren, so wären die Auswirkungen auf den Wasserabfluss ebenfalls zu berücksichtigen.

Im Hinblick auf mögliche zukünftige Starkregenereignisse regen wir daher an, die Auswirkungen der geplanten Veränderungen und die Wirksamkeit der zur Abführung des Niederschlagwassers geplanten Maßnahmen vor Abschluss der Aufstellung des Bebauungsplans durch Gutachten zu Wasser und Bodenbeschaffenheit prüfen zu lassen und die Ergebnisse der Überprüfung in den Bebauungsplan einzubeziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Grundsätzlich ist auszuführen, dass es in der Vergangenheit zu einer Zunahme von Starkregenereignissen gekommen ist und eine weitere Zunahme nicht auszuschließen ist. Auch entspricht es den Gesetzten der Natur, dass auf einen Hang anfallendes Niederschlagswasser hangabwärts fließt und sich am Fuße des Hanges - soweit es nicht versickert oder weiter abfließt, sammeln und stehen bleiben kann. Dies ist bei Planungen am Fuße von Hängen grundsätzlich zu berückischtigen.

Auch gilt es die Abflußsituation durch anfallendes Niederschlagswasser bei der Ausweisung von neuen Baugebieten nicht zu verschlechtern. In diesem Zusammenhang ist klarstellend zu erwähnen, dass entgegen der vorgebrachten Stellungnahme nicht geplant ist eine Mauer im Norden zu errichten, sondern diese bereits besteht.

Daher wurde im Zuge der Planungen zum vorliegenden Bebauungsplan und der Erschließung durch ein Bodengutachten als Grundlage für die Planung und Ausführung der Erschließungsmaßnahmen sowohl die hydraulischen Verhältnisse als auch die Versickerungsfähigkeit des Bodens untersucht.

Wie in der Stellungnahme angeregt wurden die Bodenverhältnisse und die Versickerungsfähigkeit im Zuge der Planungen zum vorliegenden Bebauungsplan und der Erschließungsplanung untersucht.

Hierzu wurde im Geotechnischen Bericht Projekt-Nr. 1280.21„Schließungsmaßnahme „Südlich des Kreutwegs Hartwaldstraße 29 - 31, 86415 Mering von GTA - Geotechnikum Augsburg vom 21.09.2021 ausgeführt, dass in den ausgeführten Kleinbohrungen bis zu den jeweilgen Endtiefen bei ca. 4,4, - 6,0 unter Gelände entsprechend ca. 509,9 mNN bzw. 516,5 mNN kein Grundwasser angetroffen wurde. Nach dem Umweltatlas Bayern - Geologie, www.umweltatlas.de, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stand September 2021, ist im Untersuchungsbereich mit einem mittleren Grundwasserstand von ca. 510 - 511 mNN zu rechnen ist.

Aufgrund der angetroffenen Wechsellagerung aus bindigen und nicht bindigen sowie feinkornreichen Böden kann gerade im Zuge von langanhaltenden Starkniederschlags-ereignissen ein Zutritt von Schichten-/ Hangwässern nicht ausgeschlossen werden. Ebenso können gespannte Grundwasserverhältnisse am Hangfuß nicht ausgeschlossen werden.

Zur Versickerung wird weiter ausgeführt, dass nach den durchgeführten Untersuchungen in den Aueablagerungen keine Versickerung von Oberflächen - und Niederschlagswasser möglich ist. Auch die liegenden erkundeten tertiären Böden weisen meist Verlehmungen mit Feinkornanteilen > 20 % auf, sodass geringe Durchlässigkeiten von < 10-6 m/s erwartet werden.

Es werde daher empfohlen die Niederschlagsmengen über z.B. Regenrückhaltebecken gedrosselt in die Vorflut einzuleiten.

Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet und ergänzend zum allgemein geltenden Grundsatz, dass nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser, sofern nachweislich die Versickerungsfähigkeit und notwendige Kontaminationsfreiheit des Untergrundes gegeben ist, über geeignete Sickeranlagen nach Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ und dem Merkblatt DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ innerhalb des Baugebiets zur Versickerung zu bringen ist, zusätzlich entsprechend der Empfehlung die Festsetzung im Bebauungsplan getroffen, dass 

- das auf den befestigten Flächen der Baugrundstücke anfallende Niederschlagswasser nur gedrosselt in den Mischkanal eingeleitet werden darf. Je Baugrundstück darf höchstens ein Regenwasserdrosselabfluss von 1,0 l/s im 5-jahrlichen Bemessungsfall eingeleitet werden.

Darüberhinaus wurden neben dieser Festsetzung zur Regenrückhaltung und gedrosselten Einleitung des Niederschlagswassers in den Kanal zur Abmilderung der Niederschlagwasserabflußes außerdem zusätzlich festgesetzt,

- das Grundstücksflächen, die nicht durch Gebäude, Nebenanlagen, Stellplatzflächen und Wege in Anspruch genommen werden, als bodenschlüssige Grünfläche zu gestalten sind, sowie, dass

- Flachdächer ab einer Größe von 10 m², soweit die nicht als Dachterrasse oder für Photovoltaikanlagen genutzt werden, mindestens extensiv zu begrünen sind.

In sofern wurde die Anregung aufgenommen und zur Reduzierung und Rückhaltung des Regenwasseranfalles die Anlage von Gründächern festgesetzt. Entsprechend der Stellunganhme wurden durch die Festsetzung der gedrosselten Einleitung des Niederschlagswasser die Anregung zur Festsetzung von Rückhalte- und Sickerflächen auf Privatgrundstücken umgesetzt.

Auch trägt die neu geplante Erschließungsstraße mit Wendeanlage, die bis kurz vor die Ostgrenze des Plangebiet geführt wird, zu einer annährenden Halbierung des anfallenden Regenwassers bei, da das auf dieser Fläche anfallende Niederschlagswasser sowie das bei einem Starregenerreignis voraussichtlich unvermeidbar von der oberen Hanghälfte auf die Erschließungsstraße abfließende Niederschlagswasser in der südlich der Erschließungsstraße verlaufende Entwässerungsrinne gesammelt und über Sickerschächte in den Kanal eingeleitet wird.

Bei Umsetzung dieser Maßnahmen ist davon auszugehen, dass sich die künftige Situation gegenüber der Bestandssituation nicht verschlechtert sondern eher verbessern wird.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Im Zuge der Planungen zu vorliegendem Bebauungsplan wurden die hydraulischen Verhältnisse als auch die Versickerungsfähigkeit des Bodens als Grundlage für die Planung und Ausführung der Erschließungsmaßnahmen durch ein Bodengutachten untersucht. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

Aufgrund der angetroffenen Wechsellagerung aus bindigen und nicht bindigen sowie feinkornreichen Böden kann gerade im Zuge von langanhaltenden Starkniederschlagsereignissen ein Zutritt von Schichten- / Hangwässern nicht ausgeschlossen werden. Ebenso können gespannte Grundwasserverhältnisse am Hangfuß nicht ausgeschlossen werden.

Zur Versickerung wird weiter ausgeführt, dass nach den durchgeführten Untersuchungen in den Aueablagerungen keine Versickerung von Oberflächen - und Niederschlagswasser möglich ist. Auch die liegenden erkundeten tertiären Böden weisen meist Verlehmungen mit Feinkornanteilen > 20 % auf, sodass geringe Durchlässigkeiten von < 10-6 m/s erwartet werden.

Es werde daher empfohlen die Niederschlagsmengen über z.B. Regenrückhaltebecken gedrosselt in die Vorflut einzuleiten.

Da aufgrund der bestehenden Bodenverhältnisse keine Versickerung von Oberflächen - und Niederschlagswasser möglich ist, wurde entsprechend der Empfehlung des Bodengutachtens Maßnahmen zur Retention und gedrosselten Einleitung des Niederschlaswasseres in den Mischkanal in der Erschließungsplanung entsprechend den einschlägigen technischen und rechtlichen Vorgaben getroffen. Zudem wurden im Bebauungsplan weitere Maßnahmen zur Retention, Pufferung und gedrosselten Ableitung des  Niederschlagswassers getroffen und im Bebauungsplan festgesetzt:

Demnach darf das auf den befestigten Flächen der Baugrundstücke anfallende Niederschlagswasser nur gedrosselt in den Mischkanal eingeleitet werden. Je Baugrundstück darf höchstens ein Regenwasserdrosselabfluss von 1,0 l/s im 5-jahrlichen Bemessungsfall eingeleitet werden.

 

 

Grundstücksflächen, die nicht durch Gebäude, Nebenanlagen, Stellplatzflächen und Wege in Anspruch genommen werden, sind als bodenschlüssige Grünfläche zu gestalten.

Flachdächer ab einer Größe über 10 m² sind soweit sie nicht als Dachterrasse oder für Photovoltaikanlagen genutzt werden, mindestens extensiv zu begrünen.

Auch trägt die neu geplante Erschließungsstraße mit Wendeanlage, die bis kurz vor die Ostgrenze des Plangebiet geführt wird, zu einer annährenden Halbierung des anfallenden Regenwassers bei, da das auf dieser Fläche anfallende Niederschlagswasser sowie das bei einem Starregenerreignis voraussichtlich unvermeidbar ggf. von der oberen Hanghälfte auf die Erschließungsstraße abfließende Niederschlagswasser in der südlich der Erschließungsstraße verlaufende Entwässerungsrinne gesammelt und über Sickerschächte in den Kanal eingeleitet wird.

Bei Umsetzung dieser Maßnahmen ist davon auszugehen, dass sich die künftige Situation gegenüber der Bestandssituation nicht verschlechtert sondern eher verbessern wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 20 : 0

 

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