Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14.06.2021 wurde der Bauantrag bereits behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
Der Bauherr wurde vom Landratsamt Aichach-Friedberg schriftlich aufgefordert, weitere Unterlagen und Angaben ein- und nachzureichen, um das Genehmigungsverfahren zum Bauantrag durchführen zu können.
In diesem Zuge wird die Gemeinde Mering bezüglich der nicht eingehaltenen Abstandsflächen gebeten, über das Einvernehmen zur Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe zu beraten.Generell sind die Abstandsflächen in den Bereichen, die innerhalb der geschlossenen Bebauung liegen faktisch nicht einzubringen (hier entlang der Münchener Straße). Die vorliegende Planung stellt dar, dass die Abstandsflächen nur zur westlichen Grundstücksgrenze hin und in einem Teilbereich der südlichen Grundstücksgrenze eingebracht werden. An allen anderen Grundstücksgrenzen wird eine Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich sein.
II. Fiktionsfrist
III. Nachbarbeteiligung
Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind nicht eingeholt worden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegtim Innenbereich und wird baurechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Das Gebäude fügt sich in die nähere Umgebung ein. Da die Abstandsflächen nach den Vorgaben der gültigen Abstandsflächensatzung des Marktes Mering nicht eingehalten werden können,ist eine Abweichung durch das Landratsamt Aichach-Friedberg zu erteilen. Das LRA kann eine Abweichung im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: