Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Das Bauvorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf den beiden Grundstücken Kirchstraße 10 + Kirchstraße 12 b wurde erstmalig im Bau- und Planungsausschuss am 13.09.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Gremium einstimmig aufgrund des fehlenden Stellplatznachweises nicht erteilt (Vorl.-Nr. 2021/4548).
Der Antrag wurde vom Bauherrn daraufhin schriftlich zurückgenommen und erneut eingereicht. Bei der zweiten Planung wurde der Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung des Marktes Mering zwar erbracht, allerdings wurde das Einvernehmen erneut einstimmig nicht erteilt, da die erforderliche Abstandsfläche nach der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering nicht auf dem eigenen Grundstück bzw. nach den Vorgaben der BayBO eingebracht werden konnte und das Gremium einer Abweichung nicht zustimmte (Vorl.-Nr. 2021/4548-01).
Auch der zweite Antrag wurde daraufhin vom Bauherrn zurückgezogen und am 16.11.2021 in geänderter Form erneut eingereicht. Das Dachgeschoss wurde in der Länge von 28,80 Meter auf 27,90 Meter reduziert. Dachform/Dachneigung/Höhenentwicklung und die Größe der anderen Stockwerke sind im Vergleich zur letzten Planung unverändert. Durch die Änderung des Dachgeschosses können die Abstandsflächen nun auch im Norden auf eigenem Grund nachgewiesen werden, eine Abstandsflächenabweichung ist nicht mehr notwendig.
Der Bauherr hat zudem in Absprache mit der Verwaltung die weiteren Kritikpunkte des Bau- und Planungsausschusses berücksichtigt: Das aus verkehrsrechtlicher Sicht problematische Mülltonnenhäuschen im Bereich der Tiefgaragenausfahrt wurde zurückversetzt, der hohen Versiegelung des Grundstückes soll durch den Einbau von versickerungsfähigen Pflastersteinen im Bereich der oberirdischen Stellplätze, der Zufahrt, des Hauszugangs und des Mülltonnenbereiches entgegengewirkt werden. Ebenso wurden die Fahrradstellplätze und die Schleppkurve/Wendebereich in der Zufahrt deutlicher dargestellt. Außerdem hat der Bauherr die Tiefgaragenabfahrt im unteren Bereich aufgeweitet, so dass die Zufahrt in die Tiefgarage für die Anwohner mit ihren PKW's einfacher ist.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 16.11.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 16.01.2022
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 17.01.2022
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt vier baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht. Drei Nachbarn haben mit Schreiben vom 22.11.2021 schriftlich ihre Bedenken gegenüber dem Vorhaben geäußert. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Bauort befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, rechtlich beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB. An dieser Stelle wird auf die Ausführungen in den bisherigen Sitzungsvorlagen verwiesen. Das Vorhaben in geringfügig reduzierter Kubatur fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Erschließung i.S.d. § 34 BauGB ist gesichert.
Es ist nach wie vor die Errichtung von 19 Stellplätzen geplant. Durch die Änderungen ergibt sich nach der Stellplatzsatzung kein Mehr-/Minderdarf an Stellplätzen (Gesamtbedarf = 16 Stellplätze). Der Stellplatznachweis ist somit erbracht bzw. mit +3 Stellplätzen sogar übererfüllt, was durchaus positiv gewertet werden kann. Auch ein Abstandsflächenabweichung ist nun wie erwähnt nicht mehr notwendig, da die Abstandsflächen auf eigenem Grund bzw. bis zur Straßenmitte nachgewiesen werden können. Somit sprechen nun keine Gründe mehr gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 34 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: