Reduzieren

Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr möchte auf dem bislang unbebauten Grundstück in der Parsevalstraße 9 ein Dreifamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichten. Das Wohnhaus ist auf dem Außenmaßen 13,99 Meter x 10,49 Meter ist mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss mit einer Firsthöhe von 9,69 Meter (Satteldach, DN 34°) geplant. Der Bauherr plant laut eigener Aussage die Einliegerwohnung zu vermieten, die restliche Wohnfläche möchte dieser vorerst selbst nutzen bzw. auch zukünftig sollen auch die beiden weiteren Wohneinheiten in Familiennutzung bleiben. 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      17.11.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  17.01.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 17.01.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

An dem Grundstück liegen fünf baurechtliche Nachbargrundstücke an. Die Nachbarunterschriften sind vollständig erbracht. Da es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 handelt, ist jedoch trotzdem eine Behandlung in der Bau- und Planungsausschusssitzung notwendig.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB als Vorhaben im unbeplanten Innenort. Das Wohnhaus mit den o.gen. Maßen fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein. Die von der Planerin errechneten Kennzahlen GRZ I (0,26), GRZ II (0,49) und GFZ (0,47) verdeutlichen, dass es sich um eine absolut verträgliche Bebauung für das mit 944 m2 große Grundstück handelt, wenn gleich diese Kennzahlen kein Kriterium des Einfügens i.S.d. § 34 BauGB darstellen. Die Erschließung i.S.d. § 34 BauGB ist ebenfalls gegeben.

 

Die Abstandsflächen wurden gemäß den Vorgaben der gemeindlichen Abstandsflächensatzung berechnet und können vollumfänglich auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

 

Die vier Wohneinheiten (Whg. EG 110,83 m2, Whg. OG 102,55 m2, Whg. DG 59,67 m2 und die Einliegerwhg. 47,96 m2) lösen nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering einen Bedarf von 6,5 = 7 Stellplätze aus. Der Stellplatznachweis wird durch die Errichtung einer Doppelgarage und offenen Stellplätzen an der Nordgrenze erbracht. Insgesamt werden somit 8 Stellplätze hergestellt, der Stellplatznachweis ist somit erbracht bzw. sogar übererfüllt. Alle Stellplätze werden über eine Grundstückszufahrt selbst über das eigene Grundstück erschlossen. Die Zufahrtsbreite von 6,0 Meter ist in Bezug auf die Grundstücksbreite von 31,2 Meter als ortsüblich und angemessen anzusehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.