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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bestandsgebäude soll im Erdgeschoss neuen Nutzungen zugeführt werden. Im westlichen Gebäudeteil des Erdgeschosses soll das Nagelstudio um zwei Räume, die bisher als Lagerraum genutzt waren, erweitert werden. Der Mittelbau des Gebäudes soll in eine Tierarztpraxis umgenutzt werden.

 

Im östlichen Gebäudeteil entstehen zwei Büroeinheiten. Diese sind im Bauantrag mit Büroeinheit 7 und 8 betitelt. Die Büroeinheiten 1 bis 6 sind im Ober- und Dachgeschoss bereits vorhanden und genehmigt.

 

Der Bauherr hat dem Bauantrag einen Stellplatznachweis in Form einer Auflistung und einer Planzeichnung beigefügt, welcher die neuen und die im Bestand verbleibenden Nutzungen berücksichtigt. (siehe Anlage). Demnach sind die erforderlichen Stellplätze dargestellt und der Stellplatzbedarf ist erfüllt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

22.11.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

22.01.2022

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

17.01.2022

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind nicht eingeholt worden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich ein. Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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