Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Das Bauvorhaben - Errichtung eines Doppelhauses (zwei Doppelhaushälften) auf dem Grundstück Beethovenstraße 8 wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 11.10.2021 behandelt. Der Bau- und Planungsausschuss hat damals mit 12:1-Stimmen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt.
Nun wurden direkt beim Landratsamt geänderte Pläne zum Bauvorhaben eingereicht. Da sich in den neuen Plänen umfangreiche Änderungen im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen (Wand- und Firsthöhe, Dachneigung, Lageänderung) ergeben, wurde der Markt Mering vom Landratsamt mit Schreiben vom 23.11.2021 aufgefordert, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu den beiden geänderten Bauanträgen zu beraten. Da es sich um ein zusammenhängendes Vorhaben handelt und bereits die beiden ersten Bauanträge unter einer Beschlussvorlage (2021/4599) behandelt wurde, sind nun auch die beiden geänderten Bauanträge wieder unter einer Sitzungsvorlage zusammengefasst.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 30.11.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 30.01.2022
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 07.02.2022
III. Nachbarbeteiligung
Es sind vier baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht, als Begründung wurde im Bauantrag die derzeitige Corona-Situation angegeben.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich daher als Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Bereits die ursprüngliche Planung fügte sich in die teils deutlich dichter bebaute Umgebung ein, auf die entsprechenden Ausführungen im beigefügten Beschlussbuchauszug vom 11.10.2021 wird verwiesen.
Durch die neue Planung reduziert sich die Kubatur und die Höhenentwicklung des Doppelhauses sogar noch. Das Satteldach wird nun deutlich flacher (DN 20°, vorm. 34°) gestellt, so dass sich nun eine Firsthöhe von 7,34 Meter (vorm. 8,73 Meter) ergibt. Die Wandhöhen betragen nun 5,90 Meter bzw. 6,44 Meter. Diese Werte lagen bei der ersten Planung bei 6,05 Meter bzw. 7,065 Meter. Durch die Höhenreduktion ist nun kein wohnlich nutzbares Dachgeschoss mehr vorgesehen (nur noch KG, EG, OG und Dachspitz). Auch die Grundfläche bzw. Lage ändert sich, auch hier wird der Baukörper insgesamt verkleinert. Somit fügt sich auch die geänderte Planung problemlos in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB ein.
Die Abstandsflächen werden erneut gemäß Abstandsflächensatzung des Marktes Mering ordnungsgemäß nachgewiesen. Die Anzahl und die Position der offenen Stellplätze bzw. Garagen wurde nicht geändert, der Stellplatznachweis ist mit 4 Stellplätzen gemäß Stellplatzsatzung erbracht. Alle 4 Stellplätze bzw. beide Grundstücke werden über eine Zufahrt erschlossen, was als positiv angesehen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2022: € | Einmalig 2022: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: