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Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Folgende Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO wurden bei der Verwaltung eingereicht und zwischenzeitlich an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

1. Die Bauherren beantragte am 03.01.2022 den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Ulmenstraße 11 in Schmiechen im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO. Der Antrag wurde am 10.01.2022 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet.

2. Der Bauherr beantragte am 24.01.2022 den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und 2 Stellplätze auf dem Grundstück Eichenweg 10 in Schmiechen im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO. Der Antrag wurde am 26.01.2022 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

1. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bahnwegfeld II“ - 1. Änderung. Der Antrag wurde nach Art. 58 BayBO in der Genehmigungsfreistellung eingereicht. Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis.

2. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bahnwegfeld II“ - 1. Änderung. Der Antrag wurde nach Art. 58 BayBO in der Genehmigungsfreistellung eingereicht. Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis.

 

 

 

 

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Beschluss
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