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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Im Wohn- und Geschäftsgebäude Hermann-Löns-Straße 1 sollen die als Ladengeschäft genehmigten Räumlichkeiten im Erdgeschoss in weitere Räumlichkeiten des bereits dort ansässigen Dentallabors umgewandelt werden. Neben dem geplanten Labor mit 45 m2 sind im Untergeschoss und im Erdgeschoss weitere kleine Räume für z.B. einen Sozialraum, weitere Kellerräume, ein Vorraum und ein Raum für Regale/Unterlagen vorgesehen. Äußerliche, bauliche Änderungen am Gebäude werden nicht vorgenommen.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      10.02.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  10.04.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 04.04.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren zwei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne, eines davon ist ebenfalls im Besitz des Bauherrn. Die weiteren Unterschriften wurden nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, die baurechtliche Beurteilung ist daher nach § 34 BauGB als Innenbereichsvorhaben vorzunehmen. Die geplante Nutzung fügt sich problemlos in das vorhandene Mischgebiet ein.

 

Gemäß dem ursprünglichen Genehmigungsbescheides des Landratsamtes für das Gebäude vom 11.04.1994 mussten für alle Nutzungen im Gebäude 8 Stellplätze hergestellt werden und 3 Stellplätze abgelöst werden. Für die damals genehmigte Teilnutzung Ladengeschäft (48 m2) wurden 2 Stellplätze angesetzt. Dies entspricht auch dem heutigen Stellplatzschlüssel für Ladengeschäfte gemäß der Stellplatzsatzung (1 Stellplatz je 30 m2 Nutzfläche)

 

Die nun geplante Nutzung als Dentallabor kann als Handwerksbetrieb (1 Stellplätz je 70 m2 Nutzfläche gemäß Nr. 5.1 der Stellplatzsatzung) angesetzt werden. Für das 45 m2 große Labor errechnet sich demnach ein Bedarf von einem Stellplatz.

 

Im Vergleich zu der bisherigen Nutzung ergibt sich somit also ein Minderbedarf von einem Stellplatz. Der Stellplatznachweis ist erbracht, es müssen keine zusätzlichen Stellplätze hergestellt werden. Der Planer versichert im Bauantrag, dass die bislang für das Ladengeschäft genutzten Stellplätze vor dem Eingang nun auch tatsächlich für das Dentallabor zur Verfügung gestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

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