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Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 15.03.2021 hat der Bau- und Planungsausschuss der Planung für den Bau der B&R-Anlage im Gewerbegebiet Mering West zugestimmt, die Verwaltung beauftragt einen Förderantrag nach dem Programm "Stadt und Land" zu stellen und mit Vorliegen der Genehmigung die Maßnahme umzusetzen.

 

Der Bauantrag ist genehmigt, der entsprechende Förderantrag wurde eingereicht.

 

Auf Nachfrage bei der Bahn hat sich nun herausgestellt, dass seit Januar eine Novellierung der Kommunalrichtlinie des Bundes vorliegt. Sie hätte den Vorteil, dass sich die zuwendungsfähigen Kosten nicht an der Anzahl der Stellplätze, sondern an den tatsächlich entstehenden Kosten orientieren. Zudem ist jetzt eine Kumulierung von Bundes- und Landesmitteln möglich.

Das bedeutet, dass bei geschätzten zuwendungsfähigen Kosten von 123.600,- € (= Gesamtkosten von 144.000,- € abzüglich nichtzuwendungsfähige Planungskosten) und einer Förderquote von 85%  die Anlage mit 105.000,- € vom Bund unterstützt werden würde.

Hinzu käme eine Landesförderung von bis zu 15% der zuwendungsfähigen Kosten bei einer Beantragung im Jahr 2022, sodass sich im günstigsten Fall beide Mittel zu einer 100 %-igen Förderung (= 123.600,- €)  kumulieren würden. 

 

Die Landesförderung bezuschusst 70 % der mit 1.000,- € pro Stellplatz gedeckelten Kosten. Da die Regierung von Schwaben die Erhöhung des Abstandes zwischen den Stellplätzen von 40 cm auf 50 cm fordert, können in der bereits genehmigten Anlage nur 56 statt der geplanten 72 Stellplätze untergebracht werden. Der sich hieraus ergebende Förderbetrag von 42.000,- € würde jedoch bei Kumulierung der Mittel für eine 100%-ige Förderung ausreichen.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.01.2022 beschlossen die Entscheidung, ob 56 Stellplätze genügen, zu vertagen, eine Ortsbesichtigung durchzuführen und dann erneut im Gremium zu behandeln.

 

Damit die Regierung von Schwaben den Förderantrag nach BayGVFG weiterbearbeiten kann, muss unbedingt entschieden werden, ob die Anlage mit 56 Stellplätzen geplant werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: 144.000,00 €

€Einmalig 2022:

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Die Ausgaben werden im Haushalt (Unterabschnitt 6150-9500.030) veranschlagt.

 

 

Zweiter Bürgermeister Hummel bittet, die Beleuchtungsituation vor Ort zu verbessern. MGR Fleig regt zudem an, den Zaun nicht nur um jeweils 0,5 Meter, sondern weiter zu versetzen. Erster Bürgermeister Mayer sichert eine Prüfung der Vorschläge durch das technische Marktbauamt zu.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag nach der Kommunalrichtlinie des Bundes zu stellen, den Antrag nach BayGVFG weiterzuverfolgen und den Bau der B&R-Anlage mit 56 Stellplätzen zu planen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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