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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 24.04.2022:

Rechtsgrundlagen: Art. 7 BayDschG; Art. 12 BayDschG

Der Bebauungsplan überplant einen Teilbereich des Schlossparks östlich der alten Brauerei des Schlosses Hofhegnenberg, die unter der Nummer D-7-71-168-9 als Baudenkmal im Denkmalatlas eingetragen sind mit folgender Beschreibung: „Schloss, um einen Hof gruppierte Anlage des 12.-19. Jh., im Wesentlichen 16. Jh.; traufseitiger Eingangstrakt mit Walmdach und Schleppgauben, Toreinfahrt, barock, daran anschließend zwei Giebelbauten, mittelalterlicher Bergfried, Schlosskapelle, Mitte 16. Jh., 1726 und 1750/51 umgestaltet; mit Ausstattung; anschließende Parkanlage" und Nr. D-7-71-168-10 „Gutshof, dreiflügelige Anlage aus Wirtschaftsgebäuden, ehem. Brauerei und Verwalterhaus, 19. Jh.; Verwalterhaus, zweigeschossiger Satteldachbau mit Bodenerker und Segmentbogenfenstern, Mitte 19. Jh.; Wirtschaftsgebäude, zweigeschossige Satteldachbauten; ehem. Brauerei, viergeschossiger Blankziegelbau mit Satteldach und Treppengiebel".

Außerdem ist auch folgendes Bodendenkmal im Nähebereich westlich betroffen: D-77732-0024 „Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Hofhegnenberg und seiner Vorgängerbauten; Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung".

Insofern ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege als Fachbehörde nach Art. 12 BayDSchG zu beteiligen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde am Verfahren beteiligt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs.

 

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Abstimmungsergebnis: 7:0

 

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