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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 25.02.2022:

Lärmschutz:

Aus Sicht des Immissionsschutzes wurde die Lärmproblematik nicht ausreichend berücksichtigt. Je nach Nutzungsumfang (Anzahl Fahrbewegungen, Tag-Nachtnutzungen etc.) ergeben sich durch die Parkplatznutzung erheblich Immissionen => vgl. BPINr. A2000824 mit Schalltechnischer Untersuchung (SU) vom 31.03.21 bei den nächsten Wohnhäusern z. B. IO-Flur-Nr. 21/1. Es wären sogar Überschreitungen möglich.

 

Daher muss die Problematik entweder:

 im BPL-Verfahren behandelt werden (SU mit Vorgaben) und durch Festsetzungen die maximalen Emissionen festgelegt werden oder

 durch Ausschluss des Freistellungsverfahrens wird die Problematik auf das Bauordnungsrechtlich Genehmigungsverfahren verschoben werden.

Rechtsgrundlagen: DIN 18005, TA Lärm

Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen):

Vorschlag zur einfachen Lösung:

 Festsetzungen dass ein Freistellungsverfahren für die Parkplatznutzung ausgeschlossen wird.

 Ansonsten Abarbeitung des Problemfeldes Lärmschutz über SU und Vorgaben (komplizierte Lösung).

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:

Bei der geplanten Nutzung (Parkplatz) stellt sich mir die Frage ob die Hinweise zum Immissionsschutz unter Nr. 3 der „Textlichen Hinweise" hier sinnvoll sind?

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschluss eines Freistellungsverfahrens ist in einem Angebotsbebauungsplan nicht zulässig, denn dies regelt ausschließlich die BayBO.

Die Gemeinde Steindorf geht bei den vorhandenen wesentlichen Nutzungen von Tagnutzungen aus. Darüber hinaus verweist die Gemeinde darauf, dass der vom Immissionsschutz angeführte Immissionsort sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB befindet und vom Betrachtungsniveau als Mischgebiet angesetzt werden muss. Daraus ergeben sich erfahrungsgemäß keine Überschreitungen der TA Lärm.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs.

 

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Abstimmungsergebnis: 7:0

 

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