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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 25.02.2022:

Hinweis:

Im Planungsgebiet wurde ein Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet. Die dort erarbeiteten Ziele sind zu beachten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Schloss Hofhegnenberg wird im GEK der Gemeinde thematisiert. Auch der erhalt prägender Gebäude wird hier angesprochen, es sollen Konzepte zur Nachnutzung entwickelt werden. Die Nutzung des Wirtschaftsgebäudes als Restaurant/Hotel entspricht einer solchen Maßnahme und schützt den denkmalgeschützten Bau so vor dem Verfall. Die Parkplätze sind für eine entsprechende Nutzungen notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs.

 

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Abstimmungsergebnis: 7:0

 

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