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Sachverhalt:

 

Der Bauantrag zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Augsburger Straße 1 wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.03.2022 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da das Vorhaben aufgrund der anteiligen Wohnnutzung im Erdgeschoss und aufgrund der Dachform (Flachdach) dem sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum" widersprechen könnte. Es wurde zudem beim Landratsamt die Zurückstellung des Baugesuches gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB beantragt. Dies wird derzeit noch vom Landratsamt geprüft. Auf den Beschlussbuchauszug vom 07.03.2022 wird verwiesen.

 

Seitens der Verwaltung fand hinsichtlich des Vorhabens auch eine unverbindliche Kontaktaufnahme mit dem Planungsbüro statt, welches den Bebauungsplan für den Innenort aufstellt. Dieses sah die geplante Dachform im Hinblick auf die im Innenbereich vorherrschende Satteldächer ebenfalls als kritisch.

 

Nunmehr hat das Planungsbüro des Bauherrn noch Alternativvorschläge ausgearbeitet, welche in der beigefügten Anlage dargestellt sind:

 

Variante 1: dies ist die bereits eingereichte Variante, zu der das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde. Diese ist nur zum Vergleich nochmals dargestellt.

 

Variante 2: diese Variante weist im vorderen Viertel ein Satteldach auf, im Rest ein abgetrepptes Flachdach. Der Vorplatz wird dabei deutlich kleiner als bei der Variante 1. Die Bäckereifiliale ist bei dieser Variante nach wie vor eingeplant.

 

Variante 3: bei dieser Variante erhält das gesamte Gebäude ein Satteldach. Der Vorplatz entfällt ersatzlos, d. h. das Gebäude würde bis zur Straßenkante vorrücken. Ein Bäckerei Café ist hier nicht mehr vorgesehen.

 

Variante 4: bei dieser Variante wird das Gebäude zur Straße hin mit einem abgewalmten Ziergiebel versehen. Die dahinterliegende Dachform bleibt jedoch mit einem abgetreppten Flachdach unverändert, jedoch wird durch den Ziergiebel die Ansicht zur Straße hin optisch verändert. Der Vorplatz entspräche hier der Variante 1, ein Bäckerei Café wäre ebenfalls vorgesehen.

 

Im Rahmen der Beratung soll dem Bauherren eine Tendez aufgezeigt werden, ob das Gremium eine der dargestellten Varianten als umsetzbar wertet und ob dann auf dieser Basis die Planung weiter verfolgt werden kann.

 

Alternativ besteht selbstverständlich immer noch die Möglichkeit zum Erlaß einer Veränderungssperre.

 

 

Es wird kein Beschluss gefasst, die Verwaltung soll weiterhin mit dem Bauherr und dessen Architekten in Kontakt bleiben. Das Bauleitverfahren soll weiterhin vorangetrieben werden. Die Mitglieder wünschen sich für das Gebäude ein Satteldach, zumindest im vorderen Bereich. Die Mitglieder sind sich zudem einig, dass der Vorplatz erhalten bleiben und im Erdgeschoss ein Ladengeschäft eingebaut werden soll.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

-/-

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

-/-

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