Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Die Eigentümerin des Reihenhauses Afrastraße 40 f möchte im Dachgeschoss auf der Westseite eine Dachgaube einbauen. Die Dachgaube ist mit einer Breite von 2,73 Meter geplant (DN 7°, Dachanfall 8,24 Meter). Die Abstandsflächen können auf eigenem Grund nachgewiesen werden. Weitere Baumaßnahmen sind nicht angezeigt.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 18.05.2022
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 18.07.2022
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 25.07.2022
III. Nachbarbeteiligung
Die Eigentümer der nördlich und südlich angrenzenden Reihenhäusern haben sich schriftlich mit dem Bauvorhaben einverstanden erklärt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet südlich von St. Afra" - 5. Änderung (Teilbereich 5). In diesem Teilgebiet sind gemäß der Festsetzung Nr. 6.7 keine Dachgauben zulässig. Die Planerin des Vorhabens hat daher einen Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung mit Begründung beigefügt (siehe Anlage).
Der Wunsch nach mehr Wohnraum ist durchaus nachvollziehbar, da sich die Gaube auf der straßenabgewandten Seite befindet, ist diese zudem nicht vom öffentlichen Bereich aus erkennbar. Es gilt allerdings zu beachten, dass in der Afrastraße bislang noch keine Dachgauben vorhanden sind bzw. nach Kenntnis der Verwaltung noch keine Befreiungen zu dieser Festsetzung erteilt wurden. Es könnte durchaus zu Folgefällen kommen, was aus städtebaulicher Sicht zu einem unstimmigeren Erscheinungsbild bei den Reihenhäusern führen könnte. Im Antrag auf Befreiung wird auf Dachgauben im Troppauer Weg (6+6a) verwiesen. Dies kann dies nicht als Präzedenzfall herangezogen werden, da sich das Doppelhaus im Teilbereich 1 befindet und das Gebäude bebauungsplankonform im Genehmigungsfreistellungsverfahren ohne Befreiung genehmigt und errichtet wurde (In den Teilgebieten 1-3 sind Dachgauben bis zu max. 1/3 der Gebäudelängen zulässig.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2022: € | Einmalig 2022: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
MGR Metz stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Entscheidung über den Bauantrag in die nächste Sitzung des Marktgemeinderates am 30.06.2022 mit vorheriger, erneuter rechtlicher Prüfung durch die Verwaltung.