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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Antragsteller möchten an Teilen der östlichen und südlichen Grundstücksgrenzen einen Sichtschutzzaun erstellen. Die Höhe der Einfriedung beträgt maximal 1,50 Meter (Pfostenhöhe). Die Größe der Sichtschutzelemente beträgt jeweils 1,40 Meter Höhe x 1,80 Meter Breite x 0,03 Meter Tiefe. Die Sichtschutzelemente werden in der Ausführung Natur - Farbe anthrazit ausgeführt. Die Pfosten werden als Granitstehlen mit einer Breite von 0,20 Meter und einer Tiefe von 0,10 Meter errichtet.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      03.06.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 25.07.2022

 

* keine Fiktionsfrist, da Antrag auf isolierte Befreiung.

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Eigentümer der beiden Nachbargrundstücke haben sich schriftlich mit dem Bauvorhaben einverstanden erklärt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I". Gemäß § 15 Abs. 1 der Bebauungsplansatzung sind Einfriedungen gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 1,20 m über der Oberkante der angrenzenden Straßen-/Gehweghinterkante zulässig. Insgesamt soll die Einfriedung 15 Meter lang werden. Ein Element (ca. 2 Meter) ist an der südlichen Grundstücksgrenze zwischen den Grundstücken geplant, dieser Teil ist gemäß Bebauungsplan zulässig und bedarf keiner Befreiung. Der Teil der Einfriedung an der östlichen Grundstücksgrenze hin zur Erschließungsstraße Am Oberfeld (ca. 13 Meter Länge) entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die maximale Höhe wird um bis zu 30 Zentimeter überschritten.

 

Gemäß Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO entscheidet die Gemeinde bei verfahrensfreien Vorhaben (vgl. Art. 57 BayBO) über Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die geplante Errichtung des Sichtschutzzaunes erfüllt die Verfahrenstatbestände des Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO (Einfriedungen bis 2,0 m Höhe) und macht somit eine isolierte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB möglich.

 

Die Grundzüge der Planung werden durch eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Errichtung des Sichtschutzzaunes nicht berührt. Bei der Entscheidung über eine isolierte Befreiung hat der Markt Mering nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und alle relevanten Belange abzuwägen und zu berücksichtigen.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Einfriedungen bedeutet keine grundsätzliche nachbarschützende Vorschrift. Eine Beeinträchtigung für die angrenzenden Grundstücke ist nicht erkennbar.

 

Der Markt Mering erlässt als örtlich und sachlich zuständige Behörde den Genehmigungsbescheid.

 

In der Vergangenheit wurden im Bebauungsplangebiet Nr. 64 „Oberfeld I" schon Befreiungen von der Festsetzung § 15 Abs. 1 erteilt:

 

- Errichtung einer Gabionenwand, Höhe 1,80 Meter, Sportanger 46, SV-Nr. 2019/2711, Beschluss Bau- und Umweltausschuss vom 01.04.2019

- Errichtung einer Einfriedung, Höhe 1,80 Meter (1,30 Meter hoher Stabmattenzaun auf 0,50 Meter hoher Stützmauer), Am Oberfeld 46, SV-Nr. 2020/3728-01, Beschluss Bau- und Planungsausschuss vom 12.10.2020

 

Da bereits Befreiungen mit höheren Einfriedungen als die nun beantragen 1,50 Meter erteilt wurden, ist auch hier aus Gründen der Gleichbehandlung eine Befreiung zu erteilen. Auch straßenverkehrsrechtliche Belange sprechen nicht gegen eine Befreiung, da sich die geplante Einfriedung nicht in einem Kurven-/Kreuzungsbereich befindet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: ggf. 40 € Bescheidgebühr

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung § 15 Abs. 1 des Bebauungsplanes Nr. 64 "Oberfeld I" bezüglich der Errichtung eines Sichtschutzzaunes.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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