Reduzieren

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiechen hat in der Sitzung am 08.11.2021 beschlossen die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Brunnener Straße“ durchzuführen und das entsprechende Verfahren hierfür einzuleiten. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 07.03.2022, wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 07.03.2022 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Brunnener Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19. April 2022 bis einschließlich 27. Mai 2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 14.04.2022 bis zum 27.05.2022 beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen dieses Auslegungs- / Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen nun vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Brunnener Straße“ ein:

04 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

06 Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Aichach-Friedberg

11 Landratsamt Aichach-Friedberg, Gesundheitsamt

12 Landratsamt Aichach-Friedberg, Kreisbrandrat

13 Landratsamt Aichach-Friedberg, Kreisheimatpflegerin Frau Susanne Kühnlein-Vollmar

14 Erdgas Südbayern

16 Regionaler Planungsverband Augsburg

20 Gemeinde Egling an der Paar

24 Gemeinde Steindorf

 

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Brunnener Straße“:

01 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg; Schreiben vom 04.05.2022 (Az.: 4612-21-5)

02 Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben; Schreiben vom 24.05.2022 (Az.: A2-G 7512/A)

03 Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Augsburg - Aichach-Friedberg; Schreiben vom 27.05.2022 (Az.: al)

05 Bayernwerk Netz GmbH; E-Mail vom 19.04.2022

07 Deutsche Telekom Technik GmbH; Schreiben vom 29.04.2022 (Vorgang 2022270)

08 Handwerkskammer für Schwaben, Geschäftsbereich Beratung, Recht und IT; E-Mail vom 19.04.2022

10 Landratsamt Aichach-Friedberg; Schreiben vom 23.05.2022 (Az.: 6102-1/2)

15 Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde; E-Mail vom 05.05.2022 (Gz.: 24-4622.8278/3)

17 Staatliches Bauamt Augsburg; Schreiben vom 14.04. 2022 (Az.: S1/4622-001/S12/Ka/Schmiechen)

18 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aichach; E-Mail vom 03.05.2022

21 Gemeinde Merching; E-Mail vom 11.05.2022

22 Gemeinde Oberottmarshausen; E-Mail vom 17.05.2022

23 Gemeinde Prittriching; E-Mail vom 29.04.2022

25 Stadt Königsbrunn; E-Mail vom 26.04.2022

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Brunnener Straße“ ein:

09 Industrie- und Handelskammer Schwaben; E-Mail vom 20.05.2022

19 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth; Schreiben vom 17.05.2022 (Az.: 4-4622-AIC-11954/2022)

Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Brunnener Straße“ vorgebracht.

Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:

1.1.1. 09_Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben

E-Mail vom 20.05.2022

 

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum o.g. Verfahren.

Die IHK Schwaben begrüßt die Bestrebung der Gemeinde Schmiechen, Innenentwicklungspotentiale stärker zu nutzen und Nachverdichtung zu ermöglichen. Unter der Voraussetzung, dass die Entwicklung zusätzlicher Wohnbebauung die gewerbliche Tätigkeit der in direkter Nähe angesiedelten Firma Dynaglobe Products GmbH nicht beeinträchtigt (z. B. aufgrund von Lärmschutzaspekten), bestehen aus Sicht der IHK Schwaben keine Bedenken gegen die vorgelegten Planungen.

Fachliche Würdigung und Abwägung

Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird lediglich die Möglichkeit einer maßvollen baulichen Nachverdichtung im Bereich der bereits wohnbaulich geprägten Baustrukturen westlich der Birkenstraße planungsrechtlich gesichert. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung erfolgt für die bereits bestehenden Nutzungsstrukturen hingegen keine Änderung. Die überplanten Flächen bleiben auch weiterhin als „allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Baunutzungsverordnung festgesetzt, so dass mit der aktuellen Änderung keine nachteiligen Auswirkungen auf den benachbarten gewerblichen Betrieb der Firma Dynaglobe Products GmbH verbunden sind und dessen Fortbestand auch weiterhin gesichert ist. Auch seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Aichach-Friedberg wurden diesbezüglich keinerlei Bedenken gegen die Änderungsplanung vorgebracht.

 

Abstimmungsergebnis        9:0

 

 

Persönlich beteiligt (Art. 49 GO) 

Anwesend 

 

 

 

 

1.1.2. 19_Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

 Schreiben vom 17.05.2022 (Az.: 4-4622-AIC-11954/2022)

 

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Zu o. g. 5. Änderung des Bebauungsplanes erhalten Sie unsere Stellungnahme wie

folgt:

1. Sachverhalt

Das Planungsgebiet umfasst ca. 0,72 ha.

Als Art der baulichen Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet vorgesehen.

Das Baugebiet ist bereits bebaut. Mit der geplanten Änderung soll u.a. die Möglichkeit zur Nachverdichtung geschaffen werden.

Nachfolgend wird dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen. Andere Fachfragen, wie z. B. hygienische Belange, Bebaubarkeit, Baugrund- und Bodenverhältnisse, werden in dieser Stellungnahme nicht behandelt.

2.  Wasserwirtschaftliche Würdigung

2.1 Wasserversorgung und Grundwasserschutz

2.1.1 Wasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung wird durch die kommunale Wasserversorgungsanlage in ausreichendem Umfang sichergestellt.

2.1.2 Löschwasserversorgung

Ob diese ausreichend ist, sollte der Kreisbrandrat beim Landratsamt beurteilen.

2.1.3 Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete

Trinkwasserschutzgebiete werden nicht berührt.

2.1.4 Grundwasser

Uns liegen keine Grundwasserstandsbeobachtungen im Planungsgebiet vor. 

Vorschlag für Festsetzungen:

„Die Einleitung von Grund-, Drän- und Quellwasser in den öffentlichen Schmutz-/Mischwasserkanal ist nicht zulässig.“

Vorschlag für Hinweise zum Plan:

„Die Erkundung des Baugrundes einschl. der Grundwasserverhältnisse obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bauherrn, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen auftretendes Grund- oder Hang- und Schichtenwasser sichern muss.“

„Zur Beschreibung der Grundwasser- / Untergrundsituation sind in der Regel Bohrungen / Erdaufschlüsse erforderlich. Für Bohrungen, die mehrere Grundwasserstockwerke durchteufen oder die artesisch gespanntes Grundwasser erschließen, ist vor Bohrbeginn ist ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen.

„Sind im Rahmen von Bauvorhaben Maßnahmen geplant, die in das Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkungen durch Bauwasserhaltung, Herstellen von Gründungspfählen oder Bodenankern mittels Injektionen), so ist rechtzeitig vor deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde bezüglich der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt aufzunehmen.

Eine Beweissicherung bei einer Bauwasserhaltung zur Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter wird empfohlen.“

2.1.5 Einsatz von erdgekoppelten Wärmepumpen-Systemen

Ob der Baugrund im Baugebiet für einen Einsatz von Grundwasser-Wärmepumpen geeignet ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Die fachliche Begutachtung für Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kJ/s wird hier von Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) durchgeführt. http://www.lfu.bayern.de/wasser/sachverstaendige_wasserrecht/index.htm   

Anhand der Übersichtskarte im Energie-Atlas Bayern (www.energieatlas.bayern.de) kann geprüft werden, ob der Bau einer Erdwärmesondenanlage nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich möglich ist. Die hydrogeologischen und geologischen Bedingungen sind kritisch. Alternativ können u. U. Erdwärmekollektoren-, Erdwärmekörbe- oder Luftwärmepumpen-Systeme realisiert werden.

2.2 Oberirdische Gewässer

2.2.1 Hochwasser

Bei Hochwasser wird das Planungsgebiet nicht berührt.

2.2.2 Wassersensibler Bereich

Ein wassersensibler Bereich kennzeichnet allgemein den natürlichen Einflussbereich des Wassers, in dem aufgrund der Topographie mit oberflächlich wild abfließendem Wasser oder gar Überschwemmungen des Talraums zu rechnen ist. Bei entsprechender Geologie können auch hohe oder temporär hohe Grundwasserstände angezeigt sein. Die Nutzungen können hier durch über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder zeitweise hoch anstehendem Grundwasser beeinträchtigt werden.

Aus unserer Sicht sind keine negativen Auswirkungen auf das geplante Vorhaben durch den wassersensiblen Bereich erkennbar.

3. Zusammenfassung

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

Für entsprechende Beratung zu allen wasserwirtschaftlichen Fachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Fachliche Würdigung und Abwägung

1. Sachverhalt

Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth zum Sachverhalt der Änderungsplanung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.  Wasserwirtschaftliche Würdigung

2.1 Wasserversorgung und Grundwasserschutz

2.1.1 Wasserversorgung

2.1.2 Löschwasserversorgung

2.1.3 Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete

Die Ausführungen zur Wasserversorgung, zur Löschwasserversorgung sowie zu Trinkwasserschutzgebieten / Heilquellenschutzgebieten werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.1.4 Grundwasser

Auch der Gemeinde liegen für das Änderungsgebiet bislang keine Grundwasserstandsbeobachtungen vor. Zur Klarstellung wird der vom Wasserwirtschaftsamt übermittelte Festsetzungsvorschlag unter Kapitel 2.11 „Grundwasserschutz“ im Textteil zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 redaktionell ergänzt. Die vorgeschlagenen Hinweise werden ebenfalls zur Klarstellung unter den textlichen Hinweisen (Kapitel 4. „Textliche Hinweise“) des Textteils zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 redaktionell eingearbeitet. 

2.1.5 Einsatz von erdgekoppelten Wärmepumpen-Systemen

Die Entscheidung zum Einsatz von erdgekoppelten Wärmepumpen-Systemen liegt nicht bei der Gemeinde, sondern bei den späteren Bauherren. Als Information für diese werden die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes unter den textlichen Hinweisen (Kapitel 4. „Textliche Hinweise“) des Textteils zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 redaktionell ergänzt.

2.2 Oberirdische Gewässer

2.2.1 Hochwasser

2.2.2 Wassersensibler Bereich

Die Ausführungen zur Thematik Hochwasser und Wassersensibler Bereich werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

3. Zusammenfassung

Die wasserwirtschaftlichen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth werden, wie unter Pkt. 1 bis Pkt. 2.2.2 beschrieben entsprechend berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis   9:0

 

 

Persönlich beteiligt (Art. 49 GO) 

Anwesend 

 

 

Beschluss

  1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Brunnener Straßeeingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1.1. und Pkt. 1.1.2.). Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
  2.    Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Brunnener Straße“ vorgebracht.
  3.    Da die vorgenommenen redaktionellen Ergänzungen, Konkretisierungen und Klarstellungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis    9:0

  

Persönlich beteiligt (Art. 49 GO) 

Anwesend 

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

./.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.