Reduzieren

Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

An der Ostseite des bestehenden Feuerwehrhauses in Unterbergen soll eine Hängergarage mit 3,50 Meter Breite und 9 Meter Länge angebaut werden.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Gemeinderatssitzung:   12.09.2022

 

* Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage lag noch kein fertiger Bauantrag vor. Der Antrag gilt daher als noch nicht eingegangen.

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt 3 baurechtliche Nachbargrundstücke. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage lagen keine Nachbarunterschriften vor.

 

Rechtlich/Fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Schmiedeweg“. Das Feuerwehrhaus befindet sich im Teilgeltungsbereich „Gemeinbedarfsfläche“. Der Bebauungsplan schreibt unter § 6.2 vor, dass Dächer als Satteldächer mit einer Dachneigung von 38-45° auszuführen sind, Anbauten müssen die gleiche Dachneigung wie das rechtliche Gebäude aufweisen. Die Dachneigung des geplanten Anbau's dürfte ca. 19-20° betragen und ist damit deutlich flacher wie im Bebauungsplan angegeben. Der Anbau orientiert sich hinsichtlich Dachform/Dachneigung und Höhenentwicklung am Bestand, dieser wird sozusagen einfach verlängert. Da bereits der Bestand vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung gerechtfertigt, zumal eine deutlich abweichende Dachneigung kein stimmiges städtebauliches Bild ergeben würde. Ob darüber hinaus weitere Befreiungen, z.B. GRZ/GFZ erteilt werden müssen, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, da noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Eine freistehende Garage fällt normalerweise unter die GRZ II. Da es sich hier aber um einen Anbau an das bestehende Hauptgebäude handelt, könnte es auch sein, dass das Landratsamt den Anbau dann auch als Teil der GRZ I sieht. Es ist daher vermutlich aufgrund der bestehenden Bebauung eine Befreiung von § 4 hinsichtlich der GRZ/GFZ notwendig.

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau der Hängergarage und erteilt diesbezüglich Befreiungen von § 4 (GRZ/GFZ) und § 6.2 (Dachneigung) der Bebauungsplansatzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Schmiedeweg“.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

9:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.