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Sachverhalt:

Am 25.07.2019 fasste der Marktgemeinderat den Beschluss in der Amberieustraße einen 5-gruppigen Hort mit 125 Betreuungsplätzen zu errichten. Die damalige Kostenberechnung vom 11.11.2019 belief sich auf  eine Gesamtsumme von 4.840.000,00 €.

In der Sitzung am 24.02.2022 sprach sich der Gemeinderat für die Wiederaufnahme der Maßnahme „Neubau eines Hortes an der Grundschule II“ aus.

 

Laut Kostenberechnung vom 11.11.2019 mit dem Ausschreibungspaket 1 (beinhaltet: Baumeisterarbeiten, Gerüstarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Förderanlage, HLS, Elektroarbeiten und Küchentechnik) waren die Kosten bei 2.005.954,89 €. Anhand des Baupreisindex (IV Qtl.2021) ergaben sich indizierte Kosten für das Ausschreibungspaket 1 in Höhe von 2.454.068,93 €.

Nach dem derzeitigen Ausschreibungsstand des Paketes 1 (entspr. ca. 60 % der gesamten Bausumme)  ergibt sich ein Kostenstand von 3.050.643,41 €  - (einschl. der Baumeisterarbeiten - Ausschreibung wurde erstmalig aufgehoben aufgrund der überhöhten Preise), was einer Kostenmehrung von derzeit 596.574,48 € entspricht.

Die weitere Kostensteigerung ist aufgrund der derzeitigen Lage nicht einschätzbar.

 

 

 

Zwischenzeitlich wurden folgende Förderungen beantragt, bzw. genehmigt:

FAG-Förderung:

Am 10.02.2020 beantragte der Markt Mering  Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG  für den Neubau eines 5-gruppigen Kinderhorts, mit 125 Hortplätzen. Für die Maßnahme sind Ausgaben in Höhe von ca. 4.840.000,-- € veranschlagt.

Die zuweisungsfähigen Kosten betragen 3.685.944,-- €. Bei einem Fördersatz von 57 % errechnet sich ein vorläufige Zuweisung von 2.101.000,-- €.

Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wurde von der Regierung von Schwaben am 16.05.2022 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt.

Die Zustimmung gilt für 1 Jahr befristet unter der Voraussetzung, dass innerhalb dieses Jahres mit der Baumaßnahme begonnen wird.

 

 

Bundesförderung für Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen:

Der Zuwendungsbescheid liegt mit Schreiben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit Schreiben vom 26.04.2022 bereits dem Markt Mering vor. Ggf. mögliche Förderung: 171.360,-- €. Der Bewilligungszeitraum endet am 29.04.2023.

Die Verwaltung hat sich bereits mit dem Ing.Büro bezgl. einer Verlängerung dieser Frist bemüht, jedoch mit aller Wahrscheinlichkeit ist dies terminlich nicht umsetzbar (findet keine Anwendung). 

 

 

 

 

Bayerische Förderrichtlinie Holz- BayFHolz:

Aufgrund der gewählten Massivholzbauweise empfiehlt die Planungsgesellschaft Raum und Bau die Antragstellung vor Vergabe der Bauleistungen. Pro Tonne gespeicherter CO2 erhält der Markt Mering 500,-- € Förderung. Aufgrund des hohen Holzanteils in der Konstruktion wird die Planungsgesellschaft Raum und Bau die Maximalförderung beantragen, Förderung max. 200.000,-- €.

 

 

Bundesförderung effiziente Gebäude / BEG-Programm KfW 464 EG-40-NH:

Empfehlung: Der Gemeinderat muss zunächst entscheiden, ob er generell den Weg der Nachhaltigkeit gehen möchte. Wie beschrieben ist dies mit bestimmten Auflagen gemäß QNG-Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ verbunden und bedeutet eine weitere Planungsdisziplin des Nachhaltigkeits-Auditors (die damit verbundenen Kosten für die Umsetzung überwiegen evtl. die Zuschusshöhe / hier ist evtl. noch mit Mehrkosten für den Markt Mering zu rechnen).

 

 

 

Sollte eine BEG-Förderung beantragt werden, gibt es evtl. einen Konflikt mit der zuvor genannten Bayer. Holzbauförderung. Der Sachverhalt konnte aber noch nicht final geklärt werden.

Laut Korrespondenz mit Raum und BAU wurde besprochen, dennoch einen BEG-Antrag zu stellen, sofern der Gemeinderat die Grundsatzentscheidung fällt.

Im Idealfall laufen beide Programme (BayFHolz und BEG) parallel. Sollte das eine das andere ausschließen empfiehlt Raum und Bau  den BEG-Antrag zurück zu ziehen.

 

 

Die bereits im Rahmen des Projektes gefassten Beschlüsse gelten unverändert.

 

 

Nachfolgende Gewerke wurden bereits ausgeschrieben. Diese werden hiermit dem Gemeinderat mitgeteilt:

 

 

1. Gerüst (9 Firmen haben ein Angebot abgegeben)

 

 

Custovic Gerüstbau, Augsburg

28.409,17 €

 

 

 

  

   Indizierte Kostenberechnung: 35.724,69 €

 

 

 

 

2.  Baumeisterarbeiten:

 

Die  Ausschreibung der Baumeisterarbeiten wurde aufgehoben, da der einzige Bieter mit 1.044.184,16 € (3 % Abschlag) deutlich über der indizierten Kostenberechnung (405.848,15 €)  lag.

Für die erneute, zweite öffentliche Ausschreibung wird die Submission am 04.08.2022 stattfinden.

 

 

 

 

3. Heizung (2 Firmen haben ein Angebot abgegeben)

 

Fa. Ulrich Gail GmbH Hinterheimat 5, Dasing310.622,23 € brutto mit Wartung

 

 

 

 

 

 

 

308.337,43 € brutto ohne Wartung

  

   Indizierte Kostenberechnung: 230.986,67 €  

 

 

 

 

4. Sanitär  (4 Firmen haben ein Angebot abgegeben)

 

HTM Haustechnik UG Garmischer Str. 16/II, Augsburg 131.286,39 € brutto mit Wartung

 

 

 

 

 

 

 

129.382,39 € brutto ohne Wartung

 

   Indizierte Kostenberechnung: 110.766,15 €

 

 

 

 

5. Lüftung  (4 Firmen haben ein Angebot abgegeben)

 

W. Kalmbach GmbH&Co.KG Glonntalstr. 25, Pfaffenhofen 240.833,28 € brutto mit Wartung

 

 

 

 

 

 

 

237.120,48 € brutto ohne Wartung

 

   Indizierte Kostenberechnung: 232.386,76 €

 

 

 

6. Küche  (4 Firmen haben ein Angebot abgegeben)

 

Siller&Laar, Großküchentechnik  Meraner Str. 42, Augsburg54.298,51 € brutto

 

 

  

   Indizierte Kostenberechnung: 66.622,25 €

 

 

 

 

7. Elektro (2 Firmen haben ein Angebot abgegeben)

 

Spöttl, Elektroanlagen GmbH Gewerbering 27, Prittriching 411.236,95 € brutto

 

 

 

  Indizierte Kostenberechnung: 349.946,18 €

 

 

 

8. Beförderungsanlage (4 Firmen haben ein Angebot abgegeben)

 

Kone GmbH Vahrenwalder Str. 317, Hannover 47.968,90 € brutto

 

 

 

  Indizierte Kostenberechnung: 62.660,40 €

 

 

 

9. Zimmerer- und Holzbauarbeiten (1 Firma hat ein Angebot abgegeben)

 

Holzbau Hillebrand GmbH Messerschmittstr. 19, Gersthofen1.420.140,03 € brutto

 

 

 

   Indizierte Kostenberechnung: 959.127,71 €

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €Einmalig 2022: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1) Der Markgemeinderat entscheidet sich für die Fortführung der Maßnahme, trotz nicht voraussehbarer und berechenbarer Preissteigerung. Die Verwaltung wird mit der Vergabe der Gewerke beauftragt.

 

2) Der Marktgemeinderat beschließt ferner die Beantragung der Förderung für:

 

a) BayFHolz

 

b) BEG - EG40-NH

(Kumulierung mit BayFHolz in Prüfung, evtl. dann BEG-Antrag zurück ziehen, da Kosten-Nutzungsfaktor zu gering).

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Abstimmungsergebnis: 1)  18:0

    2 a)  18:0

    2 b) 11:7

 

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