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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum" beschlossen.

 

Im Rahmen der Beratungen zu einer Bauvoranfrage hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 10.10.2022 dem Marktgemeinderat, zur Sicherung der Planung, die Aufstellung einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum" empfohlen.

 

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich sollte eine Veränderungssperre erlassen werden, welche den Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst. Die konkrete städtebauliche Begründung ergibt sich aus § 1 des beigefügten Satzungsentwurfs.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Sicherung der Planung ist eine Veränderungssperre notwendig und sinnvoll.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt zur Plansicherheit für den künftigen Planbereich aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum". Der beigefügte Satzungsentwurf in der Entwurfsfassung vom 11.10.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis: 21:1

 

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