Sachverhalt:
PV-Freiflächenanlagen:
Der Markt Mering hat kein eigenes Gemeindewerk. Gleichzeitig hat der Markt Mering den Wunsch, im Bereich erneuerbare Energien tätig zu werden und einen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und zur Erreichung der lokalen Klimaschutzziele zu leisten.
Daher wurde in den Sitzungen des Marktgemeinderats und des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz auch über die Möglichkeit einer Kooperation mit einem Partner aus der Energiewirtschaft beraten.
Eine Kooperation mit einem erfahrenen Projektpartner könnte für den Markt Mering interessant sein. Um dem Marktgemeinderat eine Entscheidungsgrundlage zu geben, sind in der beiliegenden Präsentation folgende Themenbereiche näher beschrieben:
- wichtigste Vorteile einer Kooperation
- Entscheidungsrechte in der Kooperation
- Rolle der Kommune (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat, Geschäftsführung)
- Projektstruktur
- kommunalrechtliche Regelungen bei wirtschaftlicher Betätigung
- mögliche Kriterien für die Auswahl eines Kooperationspartners
- Bürgerbeteiligung (Möglichkeiten bei einem Kooperationsprojekt)
- Finanzielle Beteiligung der Kommune.
PV-Dachanlagen:
In der Sitzung der Bürgermeister- und Fraktionssprecherrunde vom 06.10.2022 wurde das Thema PV-Dachanlagen beraten. Der BUFSR hat dabei folgenden Vorschlag entwickelt:
- Bei Neubauten: eher selbst errichten (PV-Anlage wird Teil der technischen Gebäudeausstattung
- Bei Bestandsgebäuden: eher über Kooperationsmodell (Pachtmodell wie z.B. mit BEG)
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Eine Kooperation mit einem Projektpartner aus der Energiewirtschaft bietet für den Markt Mering die Chance im Bereich Energieerzeugung zügig und mit guter Qualität ein Projekt realisieren zu können. In der Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner kann der Markt Mering auch Erfahrungswissen aufbauen.
Vor Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist noch ein gesonderter Projektbeschluss des Marktgemeinderates erforderlich.
Vor Abschluss eines Gesellschaftsvertrags ist das Vorhaben bei der Rechtsaufsichtsbehörde nach Art 96 GO anzuzeigen.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Entsprechende Haushaltsmittel sind nicht vorhanden. Es entstehen nur Kosten für die Gründung der Firma und die damit verbundene Einlage i.H.v. maximal rd. 25 TEUR.