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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Bürgermeister-Ankner-Straße 12 in Hausen wurde im Gemeinderat Steindorf als formlose Voranfrage am 21.03.2019 bzw. als Bauantrag am 09.05.2019 behandelt. Der Gemeinderat hat einstimmig sein Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt und mehrere Befreiungen, u.a. von der Baugrenze ausgesprochen. Auf die Ausführungen in den Sitzungsvorlagen 2019/2704 und 2019/2704-01 wird verwiesen. Das Vorhaben samt Befreiungen wurde am 24.07.2019 vom Landratsamt Aichach-Friedberg baurechtlich genehmigt.

 

Der Bauherr möchte nun einzelne Räume im Kellergeschoss zu einer Einliegerwohnung (66,31 m2 Wohnfläche) umnutzen und hat diesbezüglich einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt. Bauliche Änderungen am Gebäude sind nicht angezeigt.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      18.10.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  18.12.2022

Nächste Gemeinderatssitzung:   10.11.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden nicht vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 20 „Liftenweg". Einliegerwohnungen bzw. eine zweite Wohneinheit im Gebäude schließt der Bebauungsplan nicht aus. Ein Teil der Einliegerwohnung befindet sich unter der Garage im Kellergeschoss, welche teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegt. Das Vorhaben kann daher nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO beantragt werden, es ist erneut eine Befreiung von der Baugrenze zu erteilen.

 

Da allerdings bereits beim ursprünglichen Antrag die Befreiung in gleichem Umfang erteilt wurde, ist die Befreiung nun auch zwingend zu gewähren. Die Befreiung berührt keine Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und berührt keine nachbarschützenden Belange (§ 31 Abs. 2 BauGB).

 

Auf dem Grundstück werden nun insgesamt 4 Stellplätze nachgewiesen. Es stehen somit ausreichend viele Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung, der Stellplatznachweis ist damit als erbracht anzusehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €Einmalig 2022: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt eine Befreiung von den überbaubaren Grundstücksflächen des Bebauungsplanes Nr. 20 „Liftenweg", da sich die geplante Einliegerwohnung z.T. außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen befindet. Auf die bestehende Baugenehmigung für das Wohnhaus vom 24.07.2019 (A1900421) wird diesbezüglich verwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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