Reduzieren

Sachverhalt:

Durch die aktuelle Baustelle und die Straßensperrung in der Zettlerstraße kann das Wohnbaugebiet „Am Sandberg" aktuell nur von der nördlichen Seite her über die dortige Bahnunterführung angefahren werden.

Da diese Bahnunterführung jedoch von der Durchfahrtshöhe begrenzt ist, können größere Fahrzeuge (wie z. B. Müllfahrzeuge, Pellet Lieferungen usw.) das Baugebiet derzeit nicht erreichen.

Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Eigentümer der Wohngebäude, Herr Lorenz Scherer, vorgeschlagen, eine Notzufahrt von Südosten her über Merchinger Flur und den Finsterbach zu schaffen.

An dem betreffenden Feldweg befindet sich aktuell bereits eine Überquerungsmöglichkeit über den Finsterbach, die jedoch von der Traglast her nicht für schwerere Fahrzeug geeignet ist.

Als Lösung könnte daher an dieser Stelle eine Behelfsbrücke errichtet werden, die bereits während der Bauphase der Wohnanlage zum Einsatz gekommen ist.

Diese soll parallel zur bereits bestehenden Überquerung errichtet werden und ist von der Traglast her auch für LKW geeignet.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nachdem sich die Behelfsbrücke auf Merchinger Flur befindet, ist hierfür eine vertragliche Regelung zwischen dem Eigentümer des Wohnparks und der Gemeinde Merching erforderlich.

Allerdings hat der Gemeinderat Merching entschieden, dass man eine solche Vereinbarung nur abschließen wird, wenn Vertragspartner der Gemeinde Merching auch der Markt Mering ist.

 

Aus diesem Grunde wurde der Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Merching und dem Markt Mering gefertigt, in dem zudem die Firma „Wohnpark am Sandberg" als zusätzlicher Vertragspartner mit aufgenommen wurde („Drittverpflichteter"). Dieser übernimmt darin alle Verpflichtungen des Marktes Mering gegenüber der Gemeinde Merching, wobei jedoch die gesetzliche Vertragserfüllungsverpflichtung des Marktes Mering hiervon nicht berührt wird.

 

Darüber hinaus hat der Eigentümer der Wohnanlage „Am Sandberg" nachgefragt, ob sich der Markt Mering ggfs. an Kosten für die Behelfsbrücke beteiligen könnte, da die Zufahrtsproblematik durch eine gemeindliche Baumaßnahme ausgelöst wurde.

 

Der Entwurf der Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

1. Der Marktgemeinderat stimmt dem beigefügten Entwurf der Vereinbarung zu.

 

2. Der Marktgemeinderat beschließt, sich an den Kosten der Behelfsbrücke mit einem Betrag

 von 15.000 EUR zu beteiligen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

1. 17:4

2. 12:9

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.