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Sachverhalt:

Aufgrund der im Jahr 2022 bedingten Schließen und Einschränkungen der Öffnungszeiten

( Corona / Personalmangel ) wurde der Wunsch nach einer Entlastung der Eltern an die Gemeinde herangetragen. Seitens des Freistaates Bayern sind hierzu keine weiteren Zahlungen vorgesehen. Seitens der Gemeinde kann aber im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit eine Erstattung erfolgen , z.B. einmalig 50 Euro .

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige einmalige Leistung der Gemeinde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: 1800 €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

BGM Wecker berichtet, dass ab Januar 2023 eine Erzieherin und ein Kinderpfleger eingestellt wurden.

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschliesst auf Grund der im Sachverhalt genannten Punkte je Kind in unserer Einrichtung einen Betrag von 50 Euro als freiwillige Leistung zu einmalig zu gewähren

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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