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Sachverhalt:

Über die Erhöhung der Kindergartengebühren zum 01.09.2023 wurde bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 17.11.2022 folgender Beschluss gefasst:

 

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung eine Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren zum 01.09.2023 um 5 % vorzubereiten.

 

Die Verwaltung hat die Gebührensatzung aufgrund der beschlossenen Gebührenerhöhung (5 %) wie folgt überarbeitet:

 

§ 5 Gebührensatz

 

1. Die Betreuungsgebühr für Kinder unter 3 Jahren in Kindergärten oder Kinderkrippe beträgt für folgende Buchungszeiten:

 

Stunden    Betrag

bis 4 Stunden täglich  199,50 €

bis 5 Stunden täglich  225,75 €

bis 6 Stunden täglich  252,00 €

bis 7 Stunden täglich  278,75 €

bis 8 Stunden täglich  304,50 €

bis 9 Stunden täglich  330,75 €

bis 10 Stunden täglich  357,00 €

bis 11 Stunden täglich  383,25 €

 

2. Die Betreuungsgebühr für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr in den Kindergärten und in der Kinderkrippe beträgt für folgende Buchungszeiten:

 

Stunden    Betrag

bis 4 Stunden täglich  126,00 €

bis 5 Stunden täglich  136,80 €

bis 6 Stunden täglich  151,20 €

bis 7 Stunden täglich  163,80 €

bis 8 Stunden täglich  176,40 €

bis 9 Stunden täglich  189,00 €

bis 10 Stunden täglich  201,60 €

bis 11 Stunden täglich  214,20 €

 

Änderung § 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.

Die bisherige Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung des Marktes Mering vom 01.09.2022 ist nach Inkrafttreten der neuen Satzung gegenstandslos.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993

(GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art.10b des Gesetzes vom 10. Dezem-

ber 2021 (GVBl. S. 638) geändert worden ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2023: €

Einmalig 2023: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Gebühreneinnahmen für die Kindertagesstätten des Marktes Mering sind im Haushalt in

den Unterabschnitten 4640. - 4642. veranschlagt.

Die freiwilligen Betriebskostenzuschüsse für in freigemeinnütziger Trägerschaft betriebenen

Einrichtungen werden im Unterabschnitt 4646. verbucht.

Die Erhöhung führt zum einen zu einer erhöhten Gebühreneinnahme und zum anderen zu

geringeren Defizittilgungen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Gebührensatzung GS/KITAS zum 01.09.2023 zu ändern. Geändert wird der Gebührensatz § 5 und das Inkrafttreten § 8.Die Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung des Marktes Mering vom 01.09.2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis: 21:1

 

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