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Sachverhalt:

Der Markt Mering vergibt seit 2011 jährlich Straßenunterhaltungsarbeiten über ein Jahresleistungsverzeichnis, welches die anfallenden Arbeiten, bzw. Leistungen (haushaltstechnisch unter der HHSt. 6300-5100 betreffend) für das Jahr 2023 beschreibt.

2022 hat diesen Auftrag die Fa. Wiesmüller, Thierhaupten mit 24.084,41 €, brutto, erhalten.

Dieses Jahres-Leistungsverzeichnis enthält alle eventuell anfallenden Arbeiten in Einzelpositionen mit einer Stück- bzw. Mengeneinheit „1" (also z.B. 1 cbm Kies, 1 qm Asphaltaufbruch, 1 qm Pflasterein- bzw. -ausbau, 1 lfm Granittbord, usw.). Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung.

Die Gesamtauftragshöhe für die Fa. Wiesmüller wird sich schätzungsweise  auf ca. 150.000,00 € belaufen; das entspricht ca. 1/3 der auf der Haushaltstelle (6300-5100 = Straßenunterhalt)  bereitgestellten Summe von 450.000,00 €.

Die restlichen 2/3 der Summe werden für Oberdeckenverstärkungen und weitere kleinere Straßenunterhaltungsarbeiten (z.B. Fugenverguss, Markierungsarbeiten) verwendet.

 

Die Fa. Wiesmüller erklärte sich mit einer weiteren Beauftragung für das Jahr 2023, bei gleichbleibenden Preisen, einverstanden (das schriftliche Einverständnis liegt vor, Schreiben vom 13.01.2023).

Sollte das Gremium der Verlängerung nicht zustimmen, so werden die Leistungen neu ausgeschrieben (vermutlich muss dann mit einer Preissteigerung gerechnet werden). 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gegenstand der Bestrebungen ist die Bewirtschaftung der Haushaltsstelle 6300-5100, also der bauliche Straßenunterhalt. Hier handelt es sich um Standardmaßnahmen von der Bordsteinabsenkung bis hin zu Instandsetzungsmaßnahmen im Straßenbau im Hinblick auf die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten. Größere Maßnahmen werden nach wie vor gesondert ausgeschrieben, da hierbei im Gegensatz zu kleinen Baustellen wieder günstigere Preise zu erwarten sind.

 

In der „haushaltslosen Zeit" gelten die Vorschriften des Art. 69 GO (vorläufige Haushaltsführung):

 

(1)   Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekanntgemacht, so darf die Gemeinde:

 

 1.)    finanzielle Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts beziehungsweise des Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen,

  2.)    die in der Haushaltssatzung jährlich festzusetzenden Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

 

 3.)    Kredite umschulden,

 

 4.)    Kassenkredite bis zu dem zuletzt in einer Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag oder, wenn besondere Umstände im Einzelfall eine Erhöhung rechtfertigen, auch darüber hinaus aufnehmen.

 

 

(2)   Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel des durchschnittlichen Betrags der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite aufnehmen. Eine angemessene Erhöhung dieser Kreditaufnahme ist zulässig, wenn besondere Umstände im Einzelfall die Erhöhung rechtfertigen.

 

 (3)   Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist.

 

 (4)   Maßnahmen nach Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 und Abs. 2 bedürfen der Genehmigung. Die Gemeinde hat im Antrag darzulegen, wie und bis wann sie den Erlass einer Haushaltssatzung sicherstellen kann. Die Genehmigung darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2023: €

Einmalig 2023: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im Haushalt 2023 werden 450.000,00 € in HHSt. 6300-5100 eingestellt.

Diese Haushaltsstelle wird zu ca. 1/3 von der Fa. Wiesmüller (Jahres-Leistungsverzeichnis), und zu 1/3 für Oberflächenverstärkungen und ca. 1/3 für Straßen, bzw. für kleine Unterhaltsmaßnahmen bebucht werden.

 

MGR Stößlein erkundigte sich nach der Preisbasis, Bürgermeister Mayer erklärte, dass die Auskunft vom MBA noch erteilt wird.

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

1.) die Verwaltung zu bevollmächtigen die Straßenunterhaltungsarbeiten (gemäß HHST. 6300-5100) auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben (300 T€).

 

2.) das Jahresleistungsverzeichnis der Fa. Wiesmüller, Thierhaupten, bei gleichbleibenden Preisen für 2023 zu verlängern (150 T€).

 

3.) dass kurzfristig notwendig werdende Kleinbaumaßnahmen nach Art. 69 GO vergeben werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 22:0

 

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