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Sachverhalt:

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" musste an der nördlichen Grenze des Baugebietes eine Fläche zum wasserwirtschaftlichen Retentionsraumausgleich festgesetzt werden, da diese Flächen nach der alten Berechnung teilweise im Überschwemmungsgebiet der Paar zum liegen kamen.

Im Rahmen der aktuellen Neuberechnung der Überschwemmungsflächen unter Einbezug der beiden zwischenzeitlich hergestellten Regenrückhaltebecken Merching und Putzmühle, werden die betroffenen Flächen nicht mehr überschwemmt, so dass auch die Notwendigkeit eines Retentionsraumausgleichs an dieser Stelle entfällt. Dies wurde uns vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt schriftlich bestätigt.

 

Der Projekt- und Vergabeausschuß für den Gewerbepark Mering-West (PAGM) hat hierzu am 19.01.2023 folgenden Empfehlungsbeschluß gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" zum Zwecke der Umwandlung der nördlichen Retentionsfläche in Bauland zu erstellen und dem Marktgemeinderat vorzulegen."  (5:2)

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nachdem der festgesetzte Retentionsraum nicht mehr hergestellt werden muss, besteht nun die Möglichkeit den Bebauungsplan an dieser Stelle zu ändern und hier weitere gewerbliche Bauflächen auszuweisen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollte das Büro OPLA in Augsburg beauftragt werden, da dieses den Plan auch erstellt hat.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto):    10.700,36 €

Einmalig (brutto): *

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

* durch die Umwandlung der Retentionsfläche in Bauland können durch den zusätzlichen Baulandverkauf natürlich weitere Einnahmen generiert werden, wobei hierbei natürlich noch der eventuell notwendige zusätzliche Erschließungsaufwand, falls überhaupt notwendig, in Abzug zu bringen ist (der Umfang kann momentan noch nicht abgeschätzt werden).

Aktuell hat der Retentionsraum eine Fläche von ca. 6.100 m². Diese kann aber nicht vollumfänglich in Bauland umgewandelt werden, da z. B. der Platz für die Ortsrandeingrünung davon noch in Abzug gebracht werden muss und unter Umständen auch zusätzliche Zufahrten planerisch erforderlich sein könnten.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauugsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" und beauftragt das Büro OPLA in Augsburg mit der Durchführung des Änderungsverfahrens.

 

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Abstimmungsergebnis: 19:3

 

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