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Sachverhalt:

Der Markt Mering hat im Jahre 2011 durch das Büro Dr. Manfred Heider ein Einzelhandelskonzept erstellen lassen. Ziel des Konzeptes war es unter anderem, die zentrumsrelevanten Sortimente zu ermitteln und festzuhalten. Auf Basis dieser Sortimentsliste konnten die ortsmittenrelevanten Sortimente dann im Rahmen von Bebauungsplanänderungen in den Gewerbegebieten (bei Neuerrichtung von Gebäuden) ausgeschlossen werden. Ziel dieses Verfahrens war es, den Handel im Ortskern zu stärken.

Nachdem sich seit 2011 jedoch im Innenort ein deutlicher Wandel der vorhandenen Geschäfte vollzogen hat, ist das Gutachten aus 2011 und die darin enthaltene Sortimentsliste nicht mehr aktuell.

Der Markt Mering hat deshalb das Büro Dr. Heider beauftragt, das Gutachten aus dem Jahre 2011 zu überarbeiten und zu aktualisieren.

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das aktualisierte Gutachten liegt nun vor und wird von Dr. Heider in der Sitzung kurz vorgestellt. Herr Dr. Heider steht darüber hinaus auch für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.

Im Laufe der Diskussion wurde erörtert, dass Flächengrößen <= 50 qm für den EZH eher ungünstig sind. Besser wären Größen zwischen 200 und 300 qm, insbesondere deshalb, weil bei zu kleinen Ladenflächen die erforderlichen Umsätze nicht generiert werden können (Miete, Nebenkosten usw.).

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt das überarbeitete Einzelhandelsgutachten in der Fassung des Entwurfs vom 21.12.2022 zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis: 22:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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