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Sachverhalt:

 

Den Mitgliedern liegt zu diesem TOP eine Tischvorlage (erneutes Schreiben der Antragsteller vom 17.04.2023) vor.

 

Die Antragsteller beantragten am 08.12.2022 schriftlich die Entfernung eines Ahornbaumes auf öffentlichen Grund vor ihrem Grundstück. Das entsprechende Schreiben mit Begründung ist zur Information als Anlage beigefügt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Baum bzw. das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Alter Sportplatz". Vor dem Grundstück ist gemäß Planzeichnung des Bebauungsplanes ein Baum („Anpflanzung von Bäumen") dargestellt. Sollte ein Baumbestand aus zwingenden Gründen nicht erhalten bleiben können, so ist umgehend eine Ersatzpflanzung vorzunehmen (§ 9 Abs. 1 der Bebauungsplansatzung). Ein triftiger Grund für eine Entfernung wäre z.B. die Schadhaftigkeit des Baumes, von dem hier aber nicht die Rede ist. Die als Hochstämme auf öffentlichen Grünflächen/Verkehrsflächen zu pflanzenden Bäume müssen mindestens 3 Meter Pflanzhöhe haben, es sind heimische Laubbäume zu verwenden (§ 9 Abs. 2) . Wird dem Antrag stattgegeben, könnten weitere Anträge folgen bzw. es könnte dadurch ein Präzedenzfall geschaffen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2023: ca. 1000 € (Fällung + Neupflanzung)

Einmalig 2023: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, den Antrag abzulehnen und den Baum Nr. 110 19-11 zu erhalten, so lange keine Schadhaftigkeit nachgewiesen wird.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

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