Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Auf dem unbebauten Grundstück Nähe der Straße Am Graben in Meringerzell sollen eine Fertiggarage für einen PKW und eine Wohnmobilgarage errichtet werden. Die beiden Garagen werden direkt nebeneinander ohne Abstand errichtet. Die Fertiggarage für einen PKW wird von Osten angefahren. Sie hat eine Länge von 8,98 Meter, eine Breite von 2,98 Meter (26,76 m2 Fläche) und eine Höhe von 2,48 Meter (Flachdach). Die nördlich angebaute Wohnmobilgarage kann von Westen und von Osten angefahren werden, die Länge beträgt 13,00 Meter, die Breite im westlichen Teil 7,4 Meter, im östlichen Teil 6,0 Meter (87,10 m2 Fläche). Die Wohnmobilgarage wird mit einem flach geneigtem Satteldach mit 8° Dachneigung errichtet. Die Wandhöhe beträgt 4,93 Meter, die Firsthöhe 5,84 Meter. Der Erschließungsweg für die östlichen Zufahrten soll gekiest werden. Für den hinterliegenden, unbebauten Grundstücksteil wird laut Eingabeplan ein Geh-/Fahrt- und Leitungsrecht eingetragen.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 31.03.2023
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 31.05.2023
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 15.05.2023
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt sechs baurechtlich Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Bis zu einer Fläche von 50 m2 oder einem Brutto-Raumvolumen von 75 m3 sind solche Garagen gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) bzw. Buchstabe b) BayBO baurechtlich verfahrensfrei. Mit einer Gesamtfläche von über 113 m2 ist diese Größenvorgabe deutlich überschritten, daher ist das Vorhaben baugenehmigungspflichtig. Im Gemeindeteil Meringerzell gibt es keinen Bebauungsplan, daher beurteilt sich das Vorhaben als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Die Abstandsflächen sind gemäß Abstandsflächenplan auf dem eigenen Grundstück eingebracht. Mit 6,15 Meter Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ist auch der Mindeststauraum von 3,00 Metern gemäß § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStV) eingehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: