Reduzieren

Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem unbebauten Grundstück Nähe der Straße Am Graben in Meringerzell sollen eine Fertiggarage für einen PKW und eine Wohnmobilgarage errichtet werden. Die beiden Garagen werden direkt nebeneinander ohne Abstand errichtet. Die Fertiggarage für einen PKW wird von Osten angefahren. Sie hat eine Länge von 8,98 Meter, eine Breite von 2,98 Meter (26,76 m2 Fläche) und eine Höhe von 2,48 Meter (Flachdach). Die nördlich angebaute Wohnmobilgarage kann von Westen und von Osten angefahren werden, die Länge beträgt 13,00 Meter, die Breite im westlichen Teil 7,4 Meter, im östlichen Teil 6,0 Meter (87,10 m2 Fläche). Die Wohnmobilgarage wird mit einem flach geneigtem Satteldach mit 8° Dachneigung errichtet. Die Wandhöhe beträgt 4,93 Meter, die Firsthöhe 5,84 Meter. Der Erschließungsweg für die östlichen Zufahrten soll gekiest werden. Für den hinterliegenden, unbebauten Grundstücksteil wird laut Eingabeplan ein Geh-/Fahrt- und Leitungsrecht eingetragen.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      31.03.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  31.05.2023

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 15.05.2023

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt sechs baurechtlich Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Bis zu einer Fläche von 50 m2 oder einem Brutto-Raumvolumen von 75 m3 sind solche Garagen gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) bzw. Buchstabe b) BayBO baurechtlich verfahrensfrei. Mit einer Gesamtfläche von über 113 m2 ist diese Größenvorgabe deutlich überschritten, daher ist das Vorhaben baugenehmigungspflichtig. Im Gemeindeteil Meringerzell gibt es keinen Bebauungsplan, daher beurteilt sich das Vorhaben als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Die Abstandsflächen sind gemäß Abstandsflächenplan auf dem eigenen Grundstück eingebracht. Mit 6,15 Meter Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ist auch der Mindeststauraum von 3,00 Metern gemäß § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStV) eingehalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

Der Bau- und Planungsausschuss bittet das Landratsamt um Prüfung, ob das im nördlichen Grundstücksbereich angedachte Geh-/ Fahrt- und Leitungsrecht für die künftige Bebauung des hinterliegenden Grundstückbereiches in der dargestellten Form so ausreichend ist. Im Falle einer Bebauung sind diese Grunddienstbarkeiten zwingend einzutragen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

12:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.