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Sachverhalt:

Die Gemeinde Schmiechen beabsichtigt aus der Verwaltungsgemeinschaft Mering auszutreten und hat dies mit Beschluss des Gemeinderates vom 06.03.2023 zum Ausdruck gebracht. Die Gemeinde Steindorf geht Stand heute diesen Weg nicht mit hat am 09.03.2023 per Ratsbeschluss einen Austritt der Gemeinde Steindorf abgelehnt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Rechtsgrundlage für einen Austritt der Gemeinde Schmiechen bildet Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO). Demnach kann eine Mitgliedsgemeinde aus Gründen des öffentlichen Wohls aus einer Verwaltungsgemeinschaft entlassen werden. Die mit der Entlassung zusammenhängenden Rechts- und Verwaltungsfragen regelt die Regierung (Art. 9 Abs. 3 VGemO). Die erfolgreiche Umgestaltung der VGem-Verhältnisse obliegt nach Auskunft der Regierung von Schwaben allerdings allein den beteiligten Gemeinden. Dies betrifft insbesondere die Auseinandersetzung über die finanziellen Verhältnisse sowie mögliche Personalwechsel, die ja dann einen Arbeitgeber- bzw. Dienstherrnwechsel darstellen.

 

Erforderlich sind nunmehr Anträge der Gemeinden Merching und Schmiechen auf Bildung einer neuen Verwaltungsgemeinschaft bzw. auf Entlassung aus der bestehenden VGem Mering. Darüber hinaus sind beschlussmäßige Einverständniserklärungen der Gemeinde Steindorf sowie des Marktes Mering erforderlich. Hier soll laut Auskunft der Rechtsaufsicht im Landratsamt eine kurze Einschätzung zur Leistungsfähigkeit einer künftig verkleinerten VGem Mering bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Mering und Steindorf unter Berücksichtigung von Einwohnerzahl, Personalkörper und Haushaltskennzahlen (v.a. Umlageanteile) erfolgen. Eine separate Beschlussfassung der Gemeinschaftsversammlung ist laut Auskunft der Regierung von Schwaben nicht erforderlich.

 

Die genannten Anträge und Beschlüsse werden bei der Rechtsaufsicht im Landratsamt gesammelt und von dort an die Regierung von Schwaben weitergeleitet. Terminvorgaben zum Verfahren gibt es keine, der Landtag entscheidet über entsprechende Änderungen des bayerischen Kommunalgliederungsgesetzes bislang zumeist einmal pro Legislaturperiode, zuletzt im Juni 2021. Damit ist von der nächsten Änderung des bayerischen Kommunalgliederungsgesetzes in der laufenden Legislaturperiode in Anbetracht der anstehenden Landtagswahl eher nicht mehr auszugehen. Das Gesetz vom 24.12.2005 hat in seinen bisher erlassenen Fassungen folgende Änderungen an VGem-Zuschnitten geregelt:

 

 

08.12.2006 Auflösung der VGem Pähl-Raisting

  Entlassung des Marktes Emskirchen aus der VGem Emskirchen

 

27.11.2007 Entlassung des Marktes Wachenroth aus der VGem Höchstadt a.d. Aisch

 

11.12.2012 Auflösung der VGem Stegaurach

 

13.12.2016 Auflösung der VGem Odelzhausen

 

23.06.2021 Aufnahme der Gemeinde Bastheim in die VGem Mellrichstadt

  Entlassung der Stadt Rain aus der VGem Rain

 

Interessant in diesem Zusammenhang vielleicht auch, dass sich von 2056 politisch selbständigen Kommunen in Bayern 982 in 311 Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen haben (Stand: 01.03.2020). Der Anteil von 7 Änderungen im Zuschnitt von Verwaltungsgemeinschaften über einen Zeitraum von 15 Jahren ist damit im Vergleich zu ihrer Gesamtzahl überschaubar.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung dürfte ein Austritt der Gemeinde Schmiechen keinen wesentlichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer künftig möglicherweise verkleinerten VGem Mering bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Mering und Steindorf haben. Mit 1.335 Einwohnern (Stand zum VGem-Haushalt 2023) liegt der Anteil der Einwohnerzahl der Gemeinde Schmiechen an der Gesamteinwohnerzahl der bestehenden VGem Mering von 17.303 bei 7,7 %. Dementsprechend stellt sich auch die Situation in haushaltswirtschaftlicher Sicht dar. Der gesamte Umlagebedarf des Haushaltes 2023 in Höhe von 2.604.500 € wird mit 200.948 € aus Mitteln der Gemeinde Schmiechen gedeckt, während die Gemeinde Steindorf 147.814 € und der Markt Mering 2.255.738 € leisten. Letztlich spiegelt dies auch den personellen Aufwand wider, der für die Angelegenheiten der Gemeinde Schmiechen eingesetzt wird. Welche personellen Auswirkungen ein Austritt der Gemeinde Schmiechen aus der VGem Mering hätte kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht im Detail ermittelt werden. Fakt ist jedoch, dass letztlich bei jeder Art von Sachbearbeitung lediglich ein vergleichsweise kleiner Teil wegfallen rde. Insoweit gehen wir vor allem im Hinblick auf Fluktuation und Fachkräftemangel mit der Folge immer wieder unbesetzter Stellen nicht davon aus, dass es im Zuge eines möglichen Neuzuschnittes der Verwaltungsgemeinschaft Mering zu einem wesentlichen Personalüberhang kommen wird.                             

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem von der Gemeinde Schmiechen gewünschten Austritt aus der Verwaltungsgemeinschaft Mering zu. In diesem Fall besteht die Verwaltungsgemeinschaft künftig aus den Mitgliedsgemeinden Mering und Steindorf.

 

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Abstimmungsergebnis:  11:13

 

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