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Sachverhalt:

Im Rahmen der Beratungen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Unterberger Straße 17, Flur-Nr. 1953 hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 25.07.2022 beschlossen sein Einvernehmen zum Vorbescheid nicht zu erteilen und dem Marktgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes (mit gleichzeitiger Veränderungssperre) empfohlen.

 

Der Eigentümer plant auf dem 3772 m² großen Grundstück die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit je 14 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage. Die geplanten Gebäude weisen jeweils 4 baurechtliche Vollgeschosse auf, das oberste Geschoss soll als zurückversetztes Penthousegeschoss ausgeführt werden. Die Gesamthöhe beträgt 11,80 m.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat aufgrund der Größe der unbebauten Flächen in diesem Bereich grundsätzlich die Notwendigkeit nach einer planerischen Steuerung gesehen, um die bauliche Entwicklung in diesem Bereich in einen städtebaulich verträglichen Rahmen zu bringen, welcher gleichwohl die privaten Bauwünsche in angemessener Weise berücksichtigt.

 

Daher hatte der Marktgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 22.09.2022 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Aufgrund der deutlichen Konfliktlage in diesem Bereich, hat sich der Marktgemeinderat entschlossen den Aufstellungsbeschluss wieder aufzuheben und den Geltungsbereich in zwei Bebauungsplanverfahren aufzuteilen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Baugrundstück befindet sich aktuell nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass eine mögliche Bebauung hier aktuell nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre.

In diesem Bereich befindet sich südlich noch ein weiteres, unbebautes Grundstück, sowie anschließend einige Reihenhäuser mit großen Gärten. Zudem grenzt nördlich eine große Gewerbefläche an, bei der sich eine mögliche Bebauung derzeit auch nach § 34 BauGB beurteilen würde. Insgesamtst die vorhandene Bestandssituation somit ein planerisches Bedürfnis aus.

Da durch einen Bebauungsplan grundsätzlich rechtliche Einschränkungen auf die Eigentümer zukommen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich nur dann rechtssicher möglich, wenn hierfür positive Planungsziele definiert werden, die die Planungsabsichten der Kommune rechtfertigen und begründen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die fortschreitende, zu Teilen nicht mit dem Gebietscharakter verträgliche Nachverdichtung aufgrund der städtebaulich prägenden Ist-Strukturen. Die dadurch einhergehende bauliche Verdichtung und Veränderung der Quartiersstruktur gibt Anlass, die städtebauliche Entwicklung zu steuern und zu lenken, um eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten.

Um innerorts verfügbare Flächen sowie mögliche Nachverdichtungspotenziale im Einklang mit der bestehenden Bebauung nutzen zu können, soll durch den Bebauungsplan ein städtebaulich verträglicher Rahmen geschaffen werden, welcher eine moderate Nachverdichtung im Wohnungsbau ermöglicht. Gleichwohl soll im vorliegenden Fall der bestehende Gebietscharakter dem Grunde nach erhalten bleiben und die vorhandene gewerbliche Nutzung planungsrechtlich gesichert werden. Dabei ist die künftige bauliche Nutzung auch auf die vorhandene Infrastruktur (Erschließungsanlagen) abzustimmen, um mögliche Probleme hinsichtlich der Kapazitäten von vornherein auszuschließen.

 

Zur Erreichung dieser planerischen Ziele soll für das Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Kosten für den bisherigen Bebauungsplan Nr. 81 „Bei der Samerkapell“ wurden bei der

HH-St.: 6100-6551 veranschlagt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt für den Bereich südlich des BayWA-Geländes einen Bebauungsplan aufzustellen. Als Grundlage für den Geltungsbereich wird der beiliegende Lageplan beschlossen. Der Bebauungsplan erhält den Namen Nr. 82 "südlich des BayWa-Geländes". Mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird das Büro OPLA in Augsburg beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis: 23:0

 

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