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Sachverhalt:

Über die Erhöhung der Verpflegungspauschale zum 01.09.2023 wurde im vorhergehenden Tagesordnungspunkt Beschluss gefasst:

 

Beschlusstext:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Verpflegungspauschale zum 01.09.2023 auf 74,90 €r Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und 77,18 €r Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr zu erhöhen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Mering anzupassen.

 

Die Verpflegungspauschale ist im Jahr 2024 neu zu berechnen.

 

Durch diesen Beschluss muss die Satzung angepasst werden. Geändert wird der Gebührensatz §5 Nr. 4 und Nr. 5.

 

§ 5 Gebührensatz Nr. 4 alt:

 

Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in den Kindergärten und in der Kinderkrippe beträgt:

 

Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen

Betrag

 

1 Tag

14,55 €

monatlich

2 Tage

29,09 €

monatlich

3 Tage 

43,64 €

monatlich

4 Tage

58,18 €

monatlich

5 Tage

72,73 €

monatlich

 

§ 5 Gebührensatz Nr. 5 alt:

 

Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr in den Kindergärten und in der Kinderkrippe beträgt:

 

Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen

Betrag

 

1 Tag

15,01 €

monatlich

2 Tage

30,02 €

monatlich

3 Tage 

45,04 €

monatlich

4 Tage

60,05 €

monatlich

5 Tage

75,06 €

monatlich

 

§ 5 Gebührensatz Nr. 4 neu:

 

  1. Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in den Kindergärten und in der Kinderkrippe beträgt:

 

Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen

Betrag

 

1 Tag

14,98 €

monatlich

2 Tage

29,96 €

monatlich

3 Tage 

44,94 €

monatlich

4 Tage

59,92 €

monatlich

5 Tage

74,90 €

monatlich

 

§ 5 Gebührensatz Nr. 5 neu:

 

Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr in den Kindergärten und in der Kinderkrippe beträgt:

 

Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen

Betrag

 

1 Tag

15,44 €

monatlich

2 Tage

30,87 €

monatlich

3 Tage 

46,31 €

monatlich

4 Tage

61,75 €

monatlich

5 Tage

77,18 €

monatlich

 

Weitere Änderungen sind nicht nötig.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

hrlich (brutto): €

hrlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Gebührensatzung GS/KITAS zum 01.09.2023 zu ändern. Geändert wird der Gebührensatz §5 Nr. 4 und 5. 

 

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Abstimmungsergebnis: 23:1

 

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