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Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Erhöhung der Verpflegungspauschale ab 01.09.2023 zu.

 

 

Im Zuge des Beschlusses müssen folgende Anpassungen in der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung KTGS vorgenommen werden:

 

§ 5 Gebühren für Mittagsverpflegung Absatz 2. Alt

 Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §5 Nr. 1a Satz 1 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Kindergarten und in der Kinderkrippe beträgt 72,00 € monatlich.

 

Bei einer tageweisen Buchung laut §5 Nr. 1a Satz 2 fallen folgende Gebühren an:

Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen

Betrag

 

3 Tage

40,00 €

monatlich

4 Tage

54,00 €

monatlich

5 Tage

72,00 €

monatlich

 

§ 5 Gebühren für Mittagsverpflegung Absatz 2. Neu

 

Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §5 Nr. 1a Satz 1 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Kindergarten und in der Kinderkrippe beträgt 74,40 € monatlich.

 

Bei einer tageweisen Buchung laut §5 Nr. 1a Satz 2 fallen folgende Gebühren an:

Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen Betrag

 

 

3 Tage

44,64 €

monatlich

4 Tage

59,62 €

monatlich

5 Tage

74,40 €

monatlich

 

§ 5 Gebühren für Mittagsverpflegung Absatz 3. Alt

 

Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder bis zum vollendetem dritten Lebensjahr im Kindergarten und in der Kinderkrippe beträgt 69,00 € monatlich.

 

 

 

Bei einer tageweisen Buchung laut §5 Nr. 1a Satz 2 fallen folgende Gebühren an:

Inanspruchnahme Mittagessen in TagenBetrag

 

 

3 Tage

38,00 €

monatlich

4 Tage

51,00 €

monatlich

5 Tage

69,00 €

monatlich

 

§ 5 Gebühren für Mittagsverpflegung Absatz 3. Neu

Die pauschale Verpflegungsgebühr laut §3 Nr. 2a Satz 1 für Kinder bis zum vollendetem dritten Lebensjahr im Kindergarten und in der Kinderkrippe beträgt 72,00 € monatlich.

 

Bei einer tageweisen Buchung laut §5 Nr. 1a Satz 2 fallen folgende Gebühren an:

Inanspruchnahme Mittagessen in TagenBetrag

 

 

3 Tage

43,20 €

monatlich

4 Tage

57,60 €

monatlich

5 Tage

72,00 €

monatlich

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

Durch die Erhöhung der pauschalierten Essensgeldabrechnung werden die anfallenden Kosten für Mahlzeiten gedeckt.

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung KTGS zum 01.09.2023 zu ändern. Geändert wird §5.

 

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Abstimmungsergebnis:

11:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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