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Sachverhalt:

Aufgrund der vielen Wünsche aus der Bürgerschaft im Bereich der Errichtung von Grundstückseinfriedungen mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu haben sollte die bestehende Gestaltungssatzung angepasst werden.

 

In der Bau- und Finanzausschusssitzung am 26.06.2023 wurden die in dem Entwurf zur 3. Änderung der Gestaltungssatzung aufgeführten Anpassungen erarbeitet und der Ausschuss empfiehlt der 3. Änderung wie vorgeschlagen zuzustimmen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Es entstehen keine Kosten.

 

 

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Beschluss

 Beschluss:

Wer ist dafür, dass der Passus "Sichtdreieck nachweisen"  mit aufgenommen wird.

 

Abstimmungsergebnis:   10:1

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und dem Vorschlag des Bau- und Finanzausschusses die Gestaltungssatzung der Gemeinde (Satzung über besondere Anforderungen für Garagen, Dachaufbauten, Einfriedungen und Stellplätze anzupassen und beschließt die 3. Änderung der Satzung in Kraft zu setzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte zu tätigen.

 

In §4 Abs. 3 ist die Bezeichnung Grundstücksgrenze gegen Einfriedung auszutauschen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11:0

 

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