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Sachverhalt:

Im Rahmen der Bürgerversammlung am 20.09.2022 wurde bemängelt, dass es für Jugendliche zum Fußballspielen keine Bolzplätze gibt und die Trainingsplätze des SV Mering aus versicherungstechnischen Gründen nicht für die Allgemeinheit vorgesehen sind. Diese Plätze sind zudem Teil der Schul- und Vereinssportanlage, welche derzeit in einem 1. Bauabschnitt saniert wird und auch künftig nicht für jeden öffentlich zugänglich sein werden.

 

Ein gemeinsamer Gesprächstermin zwischen den Anfragestellern, dem Vorsitzenden des MSV und dem Bürgermeister fand am 07.03.2023 statt. Dort wurde erläutert, warum die Freisportanlage nicht für jedermann zugänglich sein kann.

 

Im Rahmen dieses Gesprächs kam die Idee auf in Mering DFB-Minispielfelder zu erreichten, die im besten Fall kombiniert für Fußball und Basketball genutzt werden können. Wie in vielen anderen Fällen bestand die größte Herausforderung geeignete Plätze für eine Errichtung zu finden.

 

Das größte DFB-Minispielfeld weist Me von 30 x 15 m auf und könnte demnach an verschiedenen Standorten errichtet werden. Aus Sicht der Verwaltung dafür am geeignetsten sind die Flur-Nummern 2615 und 2616 am Paarangerweg, zumal auch die gegenüberliegende Wohnbebauung auf diese Seite hin wegen der angrenzenden Bahnlinie mit einem Schallschutz ausgestattet ist.

 

Auch auf dem Spielplatz an der Luitpoldshöhe oder auf dem Spielplatz hinter dem Wasserhaus in St. Afra würde ein solches Spielfeld problemlos hinpassen. Beide liegen aber inmitten eines Wohngebietes und werden ohnehin zum Fußballspielen genutzt. In St. Afra stehen sogar Tore auf der grünen Wiese.

 

Weitere Standorte können seitens der Verwaltung als Alternative geprüft werden für künftige weitere Standorte vorgemerkt werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Baurechtlich ist die Situation wie folgt zu beurteilen: für das Spielfeld sind (soweit es nicht auf einem zulässigen Spielplatz aufgestellt wird) keine Verfahrensfreiheitstatbestände nach Art. 57 Abs. 1 BayBO ersichtlich, so dass für die Errichtung des Spielfeldes generell ein Bauantrag notwendig ist. Hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens kommt es in erster Linie auf den Standort an.

 

 

Im Bereich des Wasserhauses St. Afra wäre das Vorhaben nach § 34 zu beurteilen und im Innenbereich dem Grunde nach zulässig.

Der Spielplatz Luitpoldshöh liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „dwestlich der Luitpoldshöh“, der diese Fläche auch als Spielplatz definiert. Insofern ist hier bereits ein zulässiger Spielplatz vorhanden, so dass an diesem Standort das Spielfeld als Teil eines verfahrensfrei errichteten Spielplatzes gilt und damit ebenfalls gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 c BayBO verfahrensfrei errichtet werden könnte.

Beim Standort am Paarangerweg ist zu beachten, dass die Fläche als Retentionsraum/Überflutmulde im Bebauungsplan Nr. 36 „Thorey“ festgesetzt ist und damit auch eine Befreiung vom Bebauungsplan zu erteilen wäre.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Von der Firma Soccerground GmbH & Co. KG liegt ein Angebot für die Errichtung eines DFB-Minispielfeldes mit Spannmaßen von 30 x 15 m zum Bruttoangebotspreis von 98.469,55 Euro vor.

 

Folgende weitere Arbeiten sind für eine Errichtung eines DFB-Minispielfeldes erforderlich:

 

Laut dem Angebot der Fa. Soccerground ist bauseits die Erstellung der notwendigen Köcherfundamente, die Tragschicht, die umlaufenden Randsteine, sowie die Pflasterung zu erbringen.

 

 

Entsorgung und Aushub des Untergrundes, 780 qm

40 € je qm

31.200,00 €

Erstellung einer Schottertragschicht , 780 qm

90 € je qm

70.200,00 €

cherfundamente als Fertigteile, 18 Stck., einschl. planeben Setzen auf Sauberkeitsschicht

 1.000 € je Stck

 18.000,00 €

Randsteineinfassung je 105 lfm äere und innere

90 € je lfm

18.900,00 €

Pflasterarbeiten, ca. 150 qm

150 € je qm

22.500,00 €

Zuwegung ca. 30 qm

150 € je qm

4.500,00 €

 

 

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Gesamt:

165.00,00 €

(alle Preise sind Bruttopreise)

 

Falls vom Gremium gewünscht, müsste  noch eine Beleuchtung errichtet werden - diese Kosten (Kostenschätzung bei 4 Beleuchtungskörpern zusätzlich ca. 16.000,-- €)  sind in den Vorarbeiten noch nicht enthalten.

 

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): 280.000,00 €

Einmalig (brutto): €

hrlich (brutto): €

hrlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Eine Errichtung der Anlage noch in diesem Jahr ist unrealistisch, da noch mehrere Angebote eingeholt werden müssen und ggf. die Prüfung der baurechtlichen Situation bis zu drei Monate Zeit erfordert. Insoweit wird vorgeschlagen für den Haushalts- und Finanzplan 2024-2027 auf der Haushaltsstelle 4605-9400 im VMHH anzumelden.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Errichtung eines DFB-Minispielfeldes auf den Flur-Nummern 2615 und 1616

- ohne Beleuchtung

und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Bauantrages sowie der Durchführung eines Vergabeverfahrens (zusätzlich müssen noch weitere Vergleichsangebote eingeholt werden - folglich werden sich die Summen ändern) mit Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.

 

Im Haushalts- und Finanzplan 2024-2027 sind auf der HH-Stelle 4605-9400 im VMHH entsprechende Haushaltsmittel anzumelden.

 

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Abstimmungsergebnis: 15:8

 

 

 

Beschluss zur Fortführung des öffentlichen Teils:

Der Marktgemeinderat beschließt die Tagesordnung des öffentlichen Teils vollständig zu besprechen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 14:8 (keine 2/3 Mehrheit; öffentliches Ende um 22:10 Uhr)

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