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Sachverhalt:

Der Vorhabensträger beantragt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 787/1, Gemarkung Unterbergen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Flächen liegen derzeit im baurechtlichen Außenbereich. Um diese für eine gewerbliche Nutzung im beantragten Umfang baurechtlich nutzbar zu machen, ist eine Bauleitplanung in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Die näheren Details zu Umsetzung, Kostentragung und Erschließung sind in einem Durchführungsvertrag zu regeln.

Die Beauftragung eines geeigneten Planungsbüro erfolgt durch den Vorhabensträger in Abstimmung mit der Gemeinde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die gesamten Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flur-Nr. 787/1 der Gemarkung Unterbergen. Mit dem Vorhabensträger ist ein Durchführungsvertrag zu schließen. Alle Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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