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Sachverhalt:

Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 mit allen erforderlichen Anlagen. Dieser steht zum Download im ALLRIS bereit. Sollte eine Papierform vor der Sitzung des Abwasserzweckverbandes gewünscht sein, wird um Rückmeldung gebeten. Das Papierexemplar wird nach Wunsch in der Sitzung ausgehändigt.

 

 

Der Haushalt 2023 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im

 

Verwaltungshaushalt mit 1.558.500 EUR

und im Vermögenshaushalt mit 52.000 EUR ab.

 

Die Verbandsumlage beträgt im Jahr 2023 insgesamt  EUR 1.558.400,- Euro.

 

Im Haushalt 2023 des Abwasserverbandes Wirtschaftsraum Augsburg - Ost ist die Erstattung der Reinigungsgebühr für die Benutzung der Sammelkläranlage für den AWOP auf voraussichtlich 1.342.296,03 EUR festgesetzt. Dies schlägt sich wiederum auf die Verbandsumlage für die Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbandes entsprechend nieder.

 

Die Deckung des Finanzbedarfs des Zweckverbandes wird durch die Verbandsumlage geregelt (Art. 19 Abs. 1 Nr. 5 KommZG).

 

Die Umlage gliedert sich in eine „Betriebskostenumlage“ und in eine „Schuldendienstumlage“ auf. Die Verteilung der Betriebskosten erfolgt nach den Satzungsbestimmungen im Verhältnis der angeschlossenen Einwohnerwerte (EWW). Die Ausgaben für den Schuldendienst werden nach den Planungswerten der einzelnen Gemeinden verteilt. Grundlage hierfür ist der Stammdatensatz „PROGNOSE“, der in Prozentsätzen in der Satzung festgeschrieben ist.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit (KommZG) verpflichten den Abwasserzweckverband Obere Paar eine Haushaltssatzung (Art. 41 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 GO) unter Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze (Art. 61 GO) zu erlassen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 samt Anlagen und Bestandteilen. Ein Stellenplan ist nicht erforderlich.

 

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Abstimmungsergebnis: 19 : 0

 

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