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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 auf Wunsch eines Grundstückseigentümers den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Beim neuen Friedhof“ beschlossen. Die Kosten für das Änderungsverfahren wären vom Antragsteller übernommen worden.

 

Zwischenzeitlich hat der Antragsteller mit Schreiben vom 26.07.2023 seinen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wieder zurückgenommen.

 

Aufgrund der vorhandenen Sachlage stellt sich nun die Frage, ob der Aufstellungsbeschluss wieder aufgehoben werden soll oder ob der Marktgemeinderat hier selbst Regelungsbedarf sieht und das Änderungsverfahren auf eigene Kosten durchführen möchte.

 

Mittlerweile ist bei der Gemeinde hierzu auch eine Stellungnahme eines Rechtsanwaltes im Auftrag eines Anliegers eingegangen, welche dem Gremium zur Kenntnisnahme als Anlage vorliegt.

 

Sollte sich das Gremium für eine Weiterführung des Verfahrens entscheiden, sollte in der nächsten Marktgemeinderatsitzung zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre erlassen werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Mit einer Änderung des Bebauungsplanes könnten vorhandene Konfliktpunkte wie z.B. Höhenbezugspunkte, zulässige Wohneinheiten, Errichtung von Tiefgaragen usw. im bestehenden Geltungsbereich für die Zukunft rechtssicher geregelt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

x

ja, siehe Begründung

 

 

Je nach Beschlusslage, bei Variante 2 die Kosten für das Änderungsverfahren.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss vom 26.04.23 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Beim neuen Friedhof“ wieder aufzuheben.

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Abstimmungsergebnis: 15:2

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